5. Uni Talk: Guantánamo detainees and the right to habeas corpus - where do we stand?
von Dennis Breuer, M.A.
Das US-Gefangenenlager in Guantanamo Bay steht seit langem als Inbegriff für staatliche Willkür, die Beschneidung von Grundrechten und als Zeichen für Unterdrückung und Folter. Es steht in krassem Gegensatz zum völkerrechtlich verankerten Habeas-Corpus-Recht, dass den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung gewährleisten soll. Welche Rechte können die von der US-Regierung als „feindliche Kombattanten“ bezeichneten Häftlinge in Guantanamo überhaupt beanspruchen, und welche Chancen bietet der Amtsantritt Barack Obamas für die endgültige Schließung des Lagers?
Darüber sprach die Rechtsanwältin Pardiss Kebriaei vom Center of Constitutional Rights (CCR) in New York vor etwa 120 Zuhörern des 5. Uni Talk, den das Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik (DIAS e.V.) zusammen mit der Hochschulgruppe von Amnesty International und dem Freundeskreis der Juristischen Fakultät am 24. Juni 2009 organisierte. Kebriaei ist Mitglied der Guantanamo Global Justice Initiative und vertritt seit Juli 2007 zwei Syrer, die seit sieben Jahren ohne Anklage oder rechtliche Überprüfung ihrer Haft in Guantanamo festgehalten werden. Dem aufschlussreichen Vortrag ging eine kurze Einführung über den Begriff „Habeas Corpus“ von Prof. Andrew Hammel von der Juristischen Fakultät voran.
Die Referentin verdeutlichte zunächst, dass eins der Hauptziele ihrer Reise nach Deutschland darin läge, Vertretern der Bundesregierung zu einer möglichen Aufnahme ihrer beiden Mandanten zu bewegen. Denn zahlreiche Insassen, gegen die keine Beweise vorlägen, seien zwar von den USA zur Entlassung freigegeben, blieben jedoch weiterhin in Guantanamo inhaftiert, da sie wegen drohender Folter nicht in ihre Heimatländer zurück könnten und sich bislang keine willigen Drittstaaten zur Aufnahme bereit erklärten.
Doch warum sollten Deutschland und andere europäische Staaten eigentlich entlassene Gefangene aus Guantanamo aufnehmen, die von der US-Regierung immer noch als ein potentielles Sicherheitsrisiko eingestuft werden? Kebriaei widersprach dieser Darstellung. Sie betonte, dass ihre beiden Mandanten, wie viele andere Häftlinge, von einfachen Dorfbewohnern in Afghanistan und Pakistan aufgeriffen und den lokalen Behörden gegen immense Geldsummen übergeben worden seien. Zwar lägen eindeutige Beweise gegen manche Gefangenen vor, doch ein Großteil der 220 verbliebenen Häftlinge werde ihrer Ansicht nach unrechtmäßig in Guantanamo festgehalten. Dies wurde mittlerweile auch von US-Gerichten bestätigt. Frau Kebriaei hofft daher auf eine humanitäre Geste der Bundesregierung. Deutschland sei ein sicherer Ort für ihre beiden Mandanten. Hier fänden sie eine Infrastruktur, die sie unterstütze, zum Beispiel durch die Betreuung von Folter Opfern. Außerdem gäbe es in Deutschland bereits eine syrische Gemeinschaft, die ihnen emotional und moralisch beistehen könne.
Sie forderte, dass insbesondere die USA Gefangene aufnehmen sollten, da sie die Hauptverantwortung für Guantanamo trage: “Politically it seems very unlikely that the US will take anyone from Guantanamo, even more legally and morally it absolutely should.“ Zugleich erinnerte sie aber auch an die moralische Verantwortung der Internationalen Gemeinschaft, unschuldigen Leuten aus dem Gefängnis zu helfen. Die USA bräuchten vor allem ihre europäischen Verbündeten um das Guantanamo Problem zu lösen. Man könne die Thematik nicht ignorieren und sagen, die USA sollten dies alleine bewältigen, wenn das Resultat sei, dass unschuldige Personen noch länger eingesperrt blieben.
Als eines der größten Hindernisse für ihre Arbeit als Rechtsanwältin bezeichnete Kebriaei die Informationsauflagen der US-Regierung. So seien die Fakten über die Hintergründe der Verhaftung der Gefangenen beschränkt und die Beweise gegen sie als geheim klassifiziert worden. Lange Zeit durfte sie ihren Mandanten nicht einmal sagen, wie die Anklage laute, obwohl es ein Kernaspekt des Habeas-Corpus-Rechts sei zu wissen, wessen man beschuldigt wird. Vor diesem Hintergrund kritisierte sie die von der Bush Administration erlassenen Strafregeln scharf. Obwohl ihre beiden Mandanten bereits 2005 eine Haftprüfung vor einem Bundesgericht der USA beantragt hätten, habe sie bis heute noch kein Richter angehört. Das einzige Verfahren führte in diesem Fall ein so genanntes Combatant Status Review Tribunal (CSRT) durch. Diese Tribunale wurden 2004 von der US-Regierung geschaffen um darüber zu entscheiden, ob ein Gefangener als „feindlicher Kombattant“ eingestuft werden könne. Dort hätten die Gefangenen kein Recht auf einen Anwalt, kein Recht als geheim eingestufte Informationen gegen sie zu sehen und keine Möglichkeit, eigene Zeugen oder Beweise vorzulegen. Diese rechtlichen Anordnungen seien nach Ansicht Kebriaeis der Grund für die verzögerten Verfahren gegen die Guantanamo Insassen und würden deren Habeas-Corpus-Rechte massiv beschneiden. “On paper the Government said that detainees could call witnesses and present their own evidence. In practise when you look at how these tribunals actually played out most of our requests were denied.”
Abschließend zeigte sich Kebriaei enttäuscht von den bisherigen Bemühungen Obamas und zweifelte daran, dass das Lager bis Ende Januar endgültig geschlossen werden könne. Es sei beunruhigend, dass die amtierende Administration, die Guantanamo Bay grundsätzlich in Frage stellt, nun erkläre die Häftlinge würden angemessen und menschlich behandelt. Trotz der großen Erwartungen, habe sich an der tatsächlichen Situation ihrer Mandanten seit dem Amtsantritt Obamas wenig geändert. Insgesamt war es ein nachdenklich stimmender Vortrag, den die Zuhörer mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgten und zudem sie in der anschließenden Diskussion viele Fragen stellten.







