Neue Artikel

Archiv

Aktuelles

Einladung zum 10. Uni Talk: Die Generalsekretärin von amnesty international, Frau Dr. Monika Lüke, spricht zum Thema "Niemand steht über dem Gesetz! - Warum Menschenrechtsverletzungen nicht straflos bleiben dürfen..." MORGEN (Mittwoch, 14.07.2010) um 12:45 Uhr in der Uni Düsseldorf. mehr...

Berlin reste le partenaire privilégié du Kremlin: DIAS Senior Fellow zu den deutsch-russischen Beziehungen in "La Tribune" vom 02.03.2010. mehr ...

Merkel porte la voix de l’Europe au Congrès des États-Unis: DIAS-Vorsitzender zu Merkels USA-Besuch in "La Tribune" vom 4.11.2009.

mehr ...

DIAS-Analyse Nr. 43 online. Vinzenz Himmighofen zu
United Nations Mission to Afghanistan – Zwischen humanitären Prinzipien und der Erfüllung des Auftrags

mehr ...

"Western Nations must get China on board on Iran issue": DIAS-Vorstandsvorsitzender Dr. Dimitrios Argirakos im Deutsche Welle-Interview.

mehr ...

"Nationale Sicherheit hat für die USA Priorität": DIAS-Vorstand Dr. Burkhard Theile im Gespräch mit der WIK.

mehr ...

"Im Alltag die Werte leben": Das Personalmagazin im Gespräch mit DIAS-Vorstand John N. Kayser über Führungskräfteentwicklung bei der Commerzbank.

mehr ...

Der 5. Uni Talk im Fernsehen: center.tv hat einen Bericht über den Vortrag von Guantánamo-Anwältin Pardiss Kebriaei an der Heinrich-Heine-Universität gesendet.

mehr …

Aufsatzwettbewerb zum 60-jährigen Bestehen der NATO: Das DIAS richtet in Kooperation mit der NATO Public Diplomacy Division einen bundesweiten Aufsatzwettbewerb zum Thema "60 Jahre NATO - Das Bündnis Gestern, Heute und Morgen" aus.

mehr …

 

 

Mitglied werden

Zum Antragsformular

Schnellsuche

DIAS-Testimonials

"Wenn die Atlantische Allianz eine Zukunft gewinnen will und die transatlantischen Beziehungen neu gefestigt werden sollen, dann liegt es im elementaren Interesse aller, einen Tabubruch zu wagen."

Ulrich Weisser
(Vize-Admiral a.D., ehemaliger Leiter des Planungsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung)

DIAS Schriftenreihe

DIAS Schriftenreihe: Völkerrechtliche Stellung von internationalen Terrororganisationen

Dr. Lars Mammen
Völkerrechtliche Stellung von internationalen Terrororganisationen
2007, 342 S., ISBN 978-3-8329-2778-3
(Düsseldorfer Schriften zu Internationaler Politik und Völkerrecht, Bd. 4)

mehr

Erstellt am: 29.11.2003 Autor: Daniel J. Klocke Status: Bisher nicht definiert

Uribes „Plan Colombia“ - Kolumbiens Rettung oder Kolumbiens Untergang?

Das Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik veröffentlichte eine Reihe von Artikeln, die sich mit der Ahndung von Menschenrechtsverbrechen befassen. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise das Statut des Internationalen Strafgerichtshof erläutert, die Bekämpfung von Terrorismus als neue Herausforderungen für den Rechtsstaat dargestellt und Deutschlands neue Verantwortung bei der Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen demonstriert. All diese Artikel befassen sich mit dem Thema der Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechern in erster Linie abstrakt.
Im folgenden Beitrag soll die Problematik der Strafverfolgung von einer anderen Seite beleuchtet werden. Es geht hierbei nicht primär um die rechtlichen Grundlagen, die zur Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen notwendig sind, sondern um die realpolitischen Möglichkeiten der Strafverfolgung und den Konsequenzen eines Kampfes gegen Völkerrechtsverbrecher für den Einzelstaat und dessen Bevölkerung.
Dies soll anhand eines konkreten Falls beleuchtet werden. Das Land Kolumbien hat in der folgenden Untersuchung das traurige Privileg als Fallbeispiel zu dienen. Denn Kolumbien ist ein Staat in dem sowohl Ziele, als auch Mittel und Konsequenzen zur Bekämpfung der Makrokriminalität völlig verschleiert sind.

I. Violencia in Kolumbien

Kolumbien wird in Reisekatalogen als „Land des ewigen Frühlings zwischen Karibik und Pazifik“ gepriesen. Eine Metaphorik die auch dem hartgesotten Schöngeist unserer Hemisphäre im Halse stecken bleibt, wenn er bedenkt, dass außerhalb der Touristenviertel, „Violencia“ jährlich 35.000 Tote fordert. „Violencia“, dass ist kein bösartiges Terrorregime, welches wir aus der freien Welt bekämpfen können, um Kolumbien zu Frieden und Wohlstand zu verhelfen. „Violencia“ bezeichnet vielmehr die Summen der Gewalttaten, die im Namen der rivalisierenden Drogenkartelle und der Regierung begangen werden.
Der Reisekatalog erklärt ferner: „In Kolumbien gibt es eine Menge zu entdecken.“ Damit haben die Autoren des Reiseprospektes auf ungeahnte Weise Recht. Wenn man die Tagespresse verfolgt, die aus aktuellem Anlass wieder vermehrt aus Kolumbien berichtet, wird man vordergründig zunächst über den Kampf der Regierung gegen die Drogenkartelle informiert. Doch in diesen Artikeln wird auch der allgemeine Wert Kolumbiens für Europa und die USA sichtbar.
Der erste Schritt, um diese Berichte einordnen und sich ein klares Bild von den Geschehnissen in Kolumbien machen zu können, ist ein Blick in die Geschichte der Gewalt.

1. Geschichte der Gewalt

Die bis heute anhaltende Gewaltspirale fand ihren offiziellen Auslöser in der Ermordung des Präsidentschaftskandidaten Jorge Eliécer Gaitán im Jahr 1948. Die bereits aufgeputschte und feindselige Stimmung der Interessensgruppen entlud sich in einem Bürgerkrieg, der bis Ende der fünfziger Jahre c. a. 300.000 Menschenleben forderte. Zur Beendigung des Bürgerkrieges schlossen die Eliten des Landes einen zweifelhaften Kompromiss, sowohl Liberale als auch Konservative beschlossen, sich bereits im Vorfeld der Wahl auf einen Kandidaten zu einigen, um das Land dann abwechselnd zu regieren. Es wurde eine wechselseitige Oligarchie installiert, die einigen wenigen Familien die Regentschaft über Kolumbien ermöglichte.
Kolumbiens Städte wurden in der Folgezeit von den Eliten und dem Bürgertum beherrscht, während auf dem Land weiterhin ein Krieg zwischen den Kleinbauern, den Landbesitzern und der aufstrebenden Guerilla tobte.
Mit dem forcierenden Drogenhandel und der wachsenden Verzweifelung der immer weiter verarmenden Bevölkerung, wurde die Gewalt bald wieder in die Städte getragen. Währenddessen entdeckten die Eliten und das Bürgertum wie die Drogengeschäfte lukrativ genutzt werden können. Drogenboss Pablo Escobar war noch gezwungen einen offenen „Privatkrieg“ gegen die offizielle Regierung führen, wenig später brauchte das Cali Kartell sich nicht mehr auf diese Ressourcenverschwendung einzulassen, sie übernahmen einfach die gesamte Regierungsarbeit (wenn auch inoffiziell).
Die Völkergemeinschaft missbilligte diese Herrschaft aus rechtlichen und moralischen Gründen und beriet darüber, wie sie diese mafiösen Strukturen einzudämmen konnte.
Die Drogenbarone versuchten sich zu rechtfertigen, indem sie darauf hinwiesen, dass die Oligarchie moralisch in keinster Weise höher anzusiedeln sei, als das Cali – Kartell. „Während die [Oligarchen] ihre kalten Dollars in Miami anlegen und die heißen Dollars zum besten ihrer Provinzen (und den darin lebenden Familienclans) in die Heimat zurückbringen wird von uns Korporationen wie >Medellin ohne Slums< finanziert.“
Carlos Leheder, einer der großen Bosse des Kartells ist der Ansicht, dass „die Yankees (...)uns unsere Reichtümer wie Gold, Smaragde, Erdöl, Kaffee und Bananen [wegnehmen]. Wir holen uns nur die Dollars zurück, die uns Kolumbianern gehören. Es ist unsere Sache, was wir damit machen.“

Die kolumbianische Bevölkerung war überrascht von der Freigiebigkeit der Drogenhändler. Der Lebensstandart entwickelte sich jedenfalls erstmals seit der Herrschaft der Oligarchen nicht rückläufig.
Es muss jedoch beachtet werden, dass es sich bei den neuen Machthabern um ein Verbrechersyndikat handelte, welches seine Herrschaft unrechtmäßig erlangte und unberechenbar ausübte.
Unabhängig von der „Frage der Moral“ durfte ein offenkundiges Verbrechersyndikat an der Spitze eines Nationalstaates zumindest dann nicht mit der Akzeptanz der Völkergemeinschaft rechnen, wenn es den mächtigen Staaten Schaden zufügen konnte. Das war dem Cali- Kartell möglich, da es die weltweite Drogenversorgung der Industriestaaten übernahm.
Diese Tatsache und die Unberechenbarkeit und Unkontrolliertheit einer solchen Organisation führte letztlich zum Einschreiten der Vereinigten Staaten, die sich gewiss sein konnten, alle demokratischen Staaten auf ihrer Seite zu haben. Amerika beschloss eine „War on Drugs – Kampagne“ einzuleiten und der faktischen Regentschaft des Cali-Kartells so Einhalt zu gebieten. Das große Kartell wurde auf Druck der Amerikaner und der internationalen Staatengemeinschaft zerschlagen. Dies tat jedoch dem Drogenhandel selbst keinen Abbruch.

Nach der Zersplitterung des Großkartells entstanden drei zentrale Drogenhändlerringe.
Zum einen erblühte die FARC-Guerilla zu einem der mächtigsten Kartelle in Kolumbien. Die FARC, gegründet als Bauernarmee, die sich gegen die ungerechte Landverteilung zu Zeiten der Oligarchie wandte, forcierte zu einer mächtigen Guerilla-Organisation; einem Staat im Staat.
Sie hat der Regierung im Zuge des Friedensprozesses eine entmilitarisierte Zone von ungefähr 40.000 km² (das entspricht der Größe der Schweiz) im Süden des Landes abgeschwatzt. Nach dem Scheitern der Friedensgespräche nutzt die FARC das Gebiet, um ihre Organisation militärisch aufzurüsten, Mitglieder besser auszubilden und effektivere Drogenküchen einzurichten.

Die ELN ist ebenfalls der Guerilla zuzurechnen, als zweites Großkartell erreicht sie nicht die Macht der FARC darf aber mit ihrer 2000 Mann Starken Elite-Truppen auch nicht unterschätzt werden. Obwohl sich die ELN vollständig über den Kokaanbau finanziert lehne sie den „Drogenanbau grundsätzlich ab, wenn das Überleben der Bevölkerung via Kredite und Saatgutlieferungen aus den Industrieländern gesichert werden könnte“, so die ELN in einem Schreiben an die Europäische Union. Ein solches Zugeständnis geht vor allem dann leicht von den Lippen, wenn man weiß, dass man seine Richtigkeit ohnehin niemals zu beweisen braucht.

Das dritte Drogenkartell bilden die Paramilitärs. Während die Guerilla- Kartelle FARC und ELN dem Herrschaftssystem Kolumbiens grundsätzlich feindlich gegenüber stehen, sind die Paramilitärs der Regierung freundlicher gesonnen. Die Paras gelten als rechtes Pedant zu den Guerillas.

Die drei Kartelle FARC, ELN und Paramilitärs kontrollieren nahezu den gesamten Drogenhandel des Staates Kolumbien.
Kolumbien hat bis heute 70 % der weltweiten Kokainproduktion übernommen.
Die Regierung kämpft verzweifelt darum, wieder Herr in ihrem eigenen Land zu werden und die Drogenkartelle zu vernichten.

2. Die Machtverteilung

Die Machtstrukturen Kolumbiens lassen sich vor allem dann begreifen, wenn man sich des jeweiligen Machtpotentials der einzelnen Gruppen bewusst wird.

a) Die FARC
Die FARC ist das wohl mächtigste Drogenkartell Kolumbiens.
Es besitzt ein, von der Regierung zur entmilitarisierten Zone erklärtes Gebiet von der Größe der Schweiz, d.h. circa 40.000 km² (Gesamtfläche Kolumbiens beträgt 1.141.748 km²).
Ihre faktische Kontrolle geht dabei weit über dieses Gebiet hinaus.
FARC verfügt über 16.000 bewaffnete Kämpfer.
Zu ihrer militärischen Streitmacht zählen diverse Kampfhubschrauber und mindestens ein Kampfflugzeug.
Zu ihrem Waffenrepertoire gehören u.a. Boden-Luft Raketen und 10.000 Kalaschnikows.
Die FARC ist fester Bestandteil eines weltweiten Netzwerk des Drogenhandels.
Durch diese Geschäfte, so wie Waffenschmuggel und Entführungen erlangen sie einen Gesamtetat von 700 Mio. US-Dollar.
Anführer der FARC ist Manuel Marulanda, der als „Tirfijo“ (Sicherer Schuss) berüchtigt ist.

b) Die ELN
Die ELN steht weit weniger im Blickpunkt des Drogenkrieges. Das liegt nicht daran, dass sie in der Wahl ihrer Mittel moderater ist, sondern vielmehr an der Tatsache, dass von ihren 2000 Mann starken Elitetruppen rein zahlenmäßig nicht die selbe Gefahr ausgeht, wie von der FARC oder den Paramilitärs.

c) Paramilitärs
Den Paramilitärs wird eine ambivalente Rolle im Drogenkrieg zuteil (dazu gleich mehr).
Die Paras sind das rechte Pedant zu den Guerilla-Kartellen. Sie waren ursprünglich eine Selbstverteidigungsgruppe der Rancher. Aus diesen Guerillaabwehreinheiten der betuchten Bevölkerungsschicht hat sich rasch eine Organisation herausgebildet, die weite Teile des Landes kontrolliert. Sie gelten als Todesschwadronen und sind für zahlreiche Massaker verantwortlich. Die Paramilitärs rühmen sich unverhohlen diverser Morde an politischen Führungskräften des Landes und vernichteten allein in den 80er Jahren mehr als 3000 Oppositionelle.
Ihr Anführer Carlos Castano schmückt sich mit einer Abschussliste, die über 200 Mordopfer enthält.
Die Armeestärke der Paramilitärs liegt bei offiziell 10.000 Personen, dennoch scheinen sie faktisch über ungehinderte Ressourcen und Soldaten verfügen zu können.
Zudem haben sie beste Beziehungen zu den Streitkräften des Landes.
Auch die Kontakte in die USA sind bemerkenswert, Vizegeneral der Paras Salvatore Mancuso führt seit längerem Gespräche mit der DEA (der Drogenbekämpfungsbehörde der Vereinigten Staaten) und seine Familie ist in den Staaten ein nicht unwillkommener Gast.

d) Die Regierung
Die Regierung ist bestrebt, das gespaltene Land wieder zu vereinen und den Drogenkrieg durch die Unterwerfung der Kartelle zu beenden. Sie kontrolliert weniger als die Hälfte des von 43 Mio. Menschen besiedelten Landes.
Das Heer umfasst 130.000 Soldaten, die Polizei besteht aus 110.000 Personen.

e) Fazit zur Machtverteilung
Es wird deutlich, dass das Land durch die Herrschaft der Verbrecherclans völlig gespalten ist, mehr als die Hälfte des Staatsgebiets befindet sich unter der faktischen Kontrolle nicht legitimierter, bewaffneter Gruppen.
Während die Guerilla anderer Staaten längst von den realpolitischen Gegebenheiten hinweggefegt worden sind, lässt Mauerfall und Globalisierung, die Drogenguerilla ziemlich kalt. Von der westlichen Welt als „Steinzeitkommunisten“ belächelt, von Fidel Castro als „Gangster“ geschmäht, wird deutlich, dass es den Guerillas nicht um die Durchsetzung einer politische Ideologie geht, sondern einzig und allein um eigene Machtinteressen.
Der Drogenkrieg ist nicht „der letzte Krieg der Ideologien“, sondern ein Krieg der Warlords um die Vorherrschaft der Kartelle in Kolumbien.

3. Projekt zur Vereinigung des Landes.

Seit August 2002 ist der neue kolumbianische Präsident Alvaro Uribe Vèlez im Amt, er geht gegen die Drogenkartelle mit äußerster Härte vor.
Von seinem Wahlspruch „ Feste Hand und großes Herz“ lässt er momentan ausschließlich ersteres erkennen. Mit einer blutigen Militäraktion eroberte er mit seinen Regierungstruppen die von den Kartellen geleitete Comuna 13 zurück.
Friedensgespräche lehnt Uribe derzeit völlig ab.
Uribe erhält bei seinem Vorgehen die Unterstützung der Vereinigten Staaten, die einen „Plan Colombia“ ausgearbeitet haben und der kolumbianischen Regierung jährlich 2,2 Mrd. US-Dollar zum Aufbau des Militärs und der Logistik bereitstellen. Obwohl die USA offiziell immer wieder betont, dass sie nicht an eine militärische Lösung glauben und Verhandlungen vorziehen würden.
Zeitgleich zum militärischen Vorgehen gegen die Kartelle, leitete Uribe dringend benötigte Reformprojekte für sein Land ein, bei dessen Umsetzung der Staat Hand in Hand mit Privatunternehmen arbeitet. Dies und die enge Zusammenarbeit mit den USA, bringt Uribe und seiner Regierung eine Unterstützung von der Weltbank in Höhe von 9 Mrd. US-Dollar.

4. Das kolumbisch/amerikanische Projekt

Die umfassende Kooperation mit den Amerikanern und der Vertrauensbeweis der Weltbank tragen erste Früchte. Die FARC und die ELN stehen erstmals unter Druck, die Armee beginnt sie zurückzudrängen. Die in die Defensive gedrängte FARC hat sich bereit erklärt, mit der Regierung Uribes Verhandlungen aufzunehmen. Diese lehnt jedoch, wie bereits erwähnt, momentan jedwede Friedensgespräche ab. Daraufhin bat die FARC, einige Kirchenvertreter als Unterhändler zu Friedensgesprächen entsenden zu dürfen. Doch auch dies lehnt die kolumbianische Regierung strikt ab. Nun bemüht sich die FARC, die Vereinten Nationen (UNO) als Vermittler zwischen der Guerilla und den Regierungstruppen einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung als „nicht konkret genug“ abgelehnt.

Die harte Haltung Uribes ist verständlich, wenn man bedenkt, welchen Schaden die Friedensgespräche zwischen seinem Vorgänger und der FARC angerichtet haben. Es überrascht daher umso mehr, wie problemlos Friedensgespräche zwischen der Regierung und den Paramilitärs zu Stande kamen und welche Zugeständnisse der Präsident an die Paras machte. Sie sollen sich in die Gesellschaft eingliedern und erhalten dafür umfassende Amnestien. Todesschwadronen als rechtschaffene Soldaten? Ein Drogenkartell in die Staatsorgane einzuarbeiten mag zwar irgendwie seltsam anmuten, scheint aber die Weltöffentlichkeit aber nicht weiter zu stören.

Die amerikanische Regierung hat sich selbstlos bereit erklärt, auf Auslieferungsgesuche der Völkerrechtsverbrecher zu verzichten, wenn sie sich mit der Regierung kooperativ zeigten. Die weltweite Presse rühmt die Fortschritte der Regierung Uribes, dessen Militärs gemeinsam mit den Paramilitärs die feindliche Guerilla zurückdrängt. Gebiete werden als „befreit“ erklärt, wenn Regierungstruppen sie erobert haben und dann die Paramilitärs auf den Straßen patrouillieren. Und das alles obwohl noch gar kein Kooperationsvertrag zwischen den Paras und der Regierung unterzeichnet wurde. Dieser scheint aber auch irgendwie nicht notwendig zu sein, da Militärs und Paramilitärs nicht unbedingt als Erzfeinde erscheinen. Uribe ist bemüht zu betonen, dass auch die Paramilitärs als Terrororganisation betrachtet werden und als solche zu behandeln seien. Sie würden niemals dem normalen Militär eingegliedert, denn es sind ja Verbrecher. Um den Kampf gegen die Guerilla zu gewinnen scheint Uribe die Paras jedoch zu benötigen und die Reaktion aus den Vereinigten Staaten zeigt auch, dass sich Amerika dessen bewusst ist und dies akzeptiert. Denn die DEA hat die Paras bereits häufiger als gute Kooperationspartner kennen gelernt.

Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Vereinigten Staaten davon ausgehen, das eine paramilitärsich-unterwanderte Regierung Kolumbiens ein bei weitem kleineres Übel ist, als ein Verbrechersyndikat voller unberechenbarer „Steinzeitkommunisten“.

5. Konsequenzen

Die Paramilitärs stellen für die westliche Welt ein deutlich geringeres Gefahrenpotential dar, als die Guerilla- Kartelle. Paras lassen sich zumindest besser in das vorherrschende System einbinden als alles andere, was in Kolumbien noch so an die Macht strebt. Das Handeln der Industrienationen und der Weltbank ist somit durchaus nachvollziehbar. Es stellt sich nur die Frage, welche Auswirkung eine solche Entwicklung auf die Bevölkerung Kolumbiens hat. Ein kolumbianischer Oppositioneller, der unlängst aus Kolumbien fliehen musste, erläutert ein paar problematische Punkte dieser Entwicklung. Er behauptet zunächst, dass die enge Zusammenarbeit zwischen den Paramilitärs und den Regierungstruppen nicht gerade neu sei, so bezeichnete die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ die Paramilitärs bereits im Dezember 2000 als „VI. Division der Streitkräfte“. Das Zusammenwirken sähe in etwa wie folgt aus: „Während Paramilitärs in der Gebieten ihre Säuberungen durchführen, werden die Straßen häufig von den offiziellen Militärs abgesperrt. Eine Tötungsrate von jährlich 5.000 Oppositionellen lässt sich nicht durch 10.000 Paramilitärs erreichen, dies ist nur durch die tatkräftige Unterstützung von Teilen der 130.000 starken Regierungstruppen möglich.“ Diese Zusammenarbeit werde durch die Weltöffentlichkeit häufig ohne näher hinterfragt zu werden akzeptiert. „Zum einen, weil viele Vertreter die Chance sehen, dass Kolumbien unter einer einheitlichen Führung vereint wird und die anderen mächtigen Drogenkartelle zurückgedrängt werden und zum anderen spielen rein wirtschaftliche Interessen eine wichtige Rolle“. Konzerne wie Coca Cola ziehen beachtlichen Profit aus der rechtsfreien Situation in Kolumbien. Einige Abfüllanlagen, die über Kapitalanteile an den US Konzern gebundenen sind, haben ihre Löhne unter das Existenzminimum zurückgeschraubt, um eine günstigere Produktion zu gewährleisten. Gegen dieses Vorgehen setzte sich anfangs die Nahrungsmittelgewerkschaft „Sinaltrainal“ zur wehr. Daraufhin wurde sie innerhalb kürzester Zeit Opfer von massiver Anschläge der paramilitärischen Eliten.

Uribes Amtsvorgänger Andrés Pastrana, stellte in einem Gespräch mit seinen Sicherheitsberatern kurz vor diesen Terrorakten fest, dass die Gewerkschaft von der Guerilla unterwandert sei und vom Militär dringend im Auge behalten werden müsse. Dies animierte paramilitärische Todesschwadronen zu einer extensiven Säuberungsaktion in den Gebieten um Carepa. Ziel war es, das Gebiet von der „Guerilla“ zu befreien. Unter dem Aspekt lässt sich auch die Äußerung von Para-Chef Castano verstehen, der gegenüber Berichterstattern des Spiegels feststellte: „Die Linke liegt auf dem Friedhof“. Mit dieser Aussage war keineswegs nur die linksgerichteten Guerilla-Drogenkartelle gemeint.

Den noch lebenden Gewerkschaftsmitglieder, legte man nach Beendigung der Säuberungsaktionen nahe, „bis 4 Uhr nachmittags aus der Gewerkschaft Sinaltrainal auszutreten“. Natürlich kann man weder Coca Cola, noch der Regierung das Handeln durchgedrehter Todesschwadronen zurechnen. Auffällig ist hingegen die Reaktion des US-Konzerns. Die Betreiber der Abfüllanlagen und die kolumbianische Coca-Cola Zentrale beschleunigte seine Umstrukturierungspläne kurz nach diesem Vorfall. Die Arbeiter im Hauptwerk wurden nur noch über Subunternehmer beschäftigt, die keinen dauerhaften Arbeitsverträge mehr ausstellen. 7.500 Angestellte arbeiten mit limitierten Arbeitsverträgen, die nahezu monatlich einer Verlängerung bedürfen. Mitarbeiter die sich nicht „Unternehmenskonform“ zeigten, bekamen vom Subunternehmer keinen neuen Vertrag mehr. Eine kritische Äußerung zu dem Abfall der Löhne von 600 US-Dollar (von Coca-Cola in den 90er Jahren) auf neuerdings 150 US-Dollar monatlich (von den Subunternehmer) kostete bereits eine Vertragsverlängerung zum nächsten Monat. So konnten Nonkonformisten effektiv ausgetauscht werden, immerhin die stolze Zahl von 6.529 der 10.000 Mitarbeiter vielen dieser Politik zum Opfer.

An eine gewerkschaftliche Organisation, der in den mittel- und südamerikanischen Staaten eine deutlich größere Bedeutung zukommt als in unseren Gefilden, war nicht mehr zu denken. Daher sank die Zahl der Gewerkschaftler von ursprünglich 2.500 auf 500 Arbeiter aus dem Hause Coca-Cola. Gegen diese Praxis wurde von den übrig gebliebenen Gewerkschaftlern Klage erhoben. Als Schutz vor Morddrohungen war ein Teil der Beschwerdeführer letztlich gezwungen ins Exil zu flüchten.

Die US-amerikanische Delegation hat sich mittlerweile auch dieses kolumbianischen Problems angenommen und bat die Kläger, die anhängige Klage zurückzunehmen und einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen.

6. Zwischenergebnis

Betrachtet man die Geschichte Kolumbiens, die aktuelle Machtverteilung und die Ziele und Folgen der Bekämpfung der Drogenkartelle in Kolumbien werden drei Dinge deutlich. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Lage der Bevölkerung durch das bisherige Zusammenwirken zwischen Regierung und Paramilitärs nicht verbessert werden konnte. Es wurde weder versucht der stetigen Verarmung der Massen entgegenzuwirken, noch die Lebensbedingungen im Bereich der Freiheit und rechtlichen Gleichheit zu verbessern. Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Wirtschaft und die Großkonzerne mit der Situation noch am besten umgehen können. Sie haben unter der Führung der Regierung und deren faktischer Kooperation mit den Paramilitärs bessere Entwicklungschancen als bei irgendeiner anderen Kollaboration zwischen der Regierung und einem Kartell.

Auf dieser Gegebenheit basiert nun die letzte Feststellung, die eingangs bereits angerissen wurde. Ein solches System lässt sich von den führenden Kräften der internationalen Staatengemeinschaft besser einbinden und kontrollieren, als die Guerilla- Kartelle. Aufgrund der Vorkommnisse in jüngster Vergangenheit stimmt wohl jeder zu, wenn man die ketzerische These aufstellt, dass ein Drogenkartell mit einer halbwegs legitimen Regierung, die sich in gewissen Grenzen an die Spielregeln der internationalen Gemeinschaft hält, uns deutlich lieber ist, als ein Drogenkartell voller Fanatisten, die keiner daran hindern kann, klammheimlich ihre eigene Terrorarmee aufzubauen. Amerikas Gedanke, der Welt ein weiteres anti-westliches Terrorregime zu ersparen ist daher durchaus nachvollziehbar. Doch gibt es in diesem Krieg, wie so oft keine Gewinner, denn das was Kolumbien tatsächlich aus Chaos und Gewalt heraus helfen würde, kann von dem Gespann Regierung/Paramilitärs nicht erreicht werden. Die Kooperative hat bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie eine durchdachte Neuverteilung der Ressourcen verhindern will. Doch gerade in der Übernahme der Verantwortung von den Eliten für die mittellose Bevölkerung und damit verbunden eine gerechte Umverteilung der Mittel, liegt die einzige Möglichkeit des Landes, sich aus der Gewaltspirale zu lösen. Die verarmte Bevölkerung wird daher auch unter der Regierung Uribes und Amerikas „Plan Colombia“ weiter in die Illegalität getrieben.

In der Illegalität werden sie von der FARC und der ELN herzlich in Empfang genommen. Um eine gerechte Umverteilung zu ermöglichen, wie sie das Referendum vorsieht, über das die Bevölkerung am 25.10.03 abstimmen soll, müssen die Strukturen beseitigt werden, die es den Kartellen jahrzehntelang ermöglichten die Regierungsarbeit zu unterwandern. Dazu müssen jedoch alle Kartelle gleichzeitig bekämpft werden. Anderenfalls ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die Bevölkerung sich zu radikalen Bewegungen hingedrängt fühlt und sich von der Regierung und den „friedliebenden Staaten“ im Stich gelassen sieht. Dies ist eine Entwicklung, die ausreichend Nährboden für fundamentalistische Ideen jedweder Art bietet. Dann wäre der Drogenhandel nur noch das zweitgrößte Problem, was wir mit Kolumbien hätten.

II. Was die internationale Völkergemeinschaft unternehmen kann

Es bleibt die Frage, was die internationale Völkergemeinschaft tun kann, um diese Entwicklung zu verhindern. Eine umfassende Analyse kann dieser Artikel leider nicht bieten. Es wäre jedoch ein erster Schritt, wenn der Bevölkerung zu demonstrieren, dass es Mechanismen gibt, die Mördern und Verbrechern in unserer Weltgemeinschaft keinen Raum mehr lassen.

Diese Mechanismen sind die Strafverfolgungsinstanzen und das Völkerstrafrecht. Die gegenwärtige Situation in Kolumbien spricht jedoch primär dafür, dass es im Zuge der Versöhnung auf eine solche Straffreiheit kolumbianischer Völkerrechtsverbrecher hinauslaufen wird. Wie bereits erwähnt sind die Paras nur unter dieser Prämisse bereit, ihre illegalen Handlungen einzustellen. Daher wird in Kolumbien über neue Amnestiegesetze debattiert, die den Paramilitärs eine Strafverfolgung ersparen.

1. Rechtmäßigkeit von Amnestiegesetzen

Die Paras bestehen in ihren aktuellen Forderungen auf eine umfassende Amnestie. Amnestiegesetze für die Paramilitärs sind unter völkerrechtlichen Aspekten jedoch höchst angreifbar.

Zunächst ist zu beachten, dass Amnestiegesetze nicht eine bestimmte Tätergruppe einseitig bevorteilen darf. Das bedeutet es müssten Gesetze geschaffen werden, die auch die FARC und die ELN so wie die Regierungstruppen in die Amnestie einbeziehen müsste, was die Situation nicht eben verbessern würde. Ferner ist eine Straffreistellung bei Delikten gegen das Leben, Folter und Verschwindenlassen unzulässig. Dies ergibt sich zum einen aus Art. 1 Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) und zum anderen aus der Art. 7 i.V.m. Art. 2 III des Internationalen Pakts der bürgerlichen und politischen Rechte (IPbpR). Dies bestätigte der Gerichtshof für Interamerikanischen Menschenrechtsabkommen (IAMRK) und der UN- Menschenrechtsausschuss (MRK). Kolumbien ist durch die Ratifikation der AMRK und der IPbpR an die entsprechenden Artikel gebunden. Selbst wenn es diese extensive Interpretation der Menschenrechtsabkommen durch den IAMRK und den MRK ablehnt, ist es zumindest aufgrund allgemeiner Völkerrechtsgrundsätze zur Strafverfolgung der Menschenrechtsverletzungen verpflichtet. Amnestiegesetze, die vor der Völkergemeinschaft Anerkennung finden wollen, dürfen weder Straffreiheit für Mord, noch für Folter oder Verschwindenlassen beinhalten. Den Para-Chefs legen natürlich gerade auf die Straflosigkeit dieser Delikte besonderen Wert. Letztendlich bleibt der Regierung die Wahl, Amnestiegesetze zu erlassen, die mit dem Völkerrecht nicht vereinbar sind oder auf Amnestiegesetze völlig zu verzichten. Letzteres würde allerdings die „Friedensverhandlungen“ stark gefährden.

2. Strafverfolgungsmöglichkeit

Doch selbst wenn keine Amnestiegesetze verabschiedet werden könnte, ist es sehr zweifelhaft, ob die Völkerrechtsverbrecher von der nationalstaatlichen Strafverfolgung verfolgt werden würden. Grund für die Möglichkeit der faktischen Straffreiheit ist der, dass die in Kolumbien vorherrschen Militärgerichte umfassende Möglichkeiten besitzen um die Verfahren von den Strafgerichten weg zu sich heranzuziehen. Die Militärgerichte haben in der Vergangenheit stets bewiesen, dass die Aufklärung von Völkerrechtsverbrechen nicht zu ihren Prioritäten gehört. Verfahren werden verschleppt oder grundlos eingestellt, Zeugen und Opfer eingeschüchtert und Beweise werden missachtet oder verschwinden. Aus einem „Mord“ wird eine „Amtsanmaßung“ und die Verhängung der Mindeststrafen ist gang und gäbe. Die Militärgerichtsbarkeit besteht im Übrigen auch nicht aus Juristen, sondern wird von ehemaligen oder aktiven Militärs oder Polizisten (Mitglieder des Sicherheitsapparats) geleitet. Einer nationalen Strafverfolgung dürfte es daher an der notwendigen Effektivität fehlen. Es ist daher angemessener auf die Möglichkeit der internationalen Strafverfolgung zurückzugreifen. Kolumbien ist durch die am 5. August 2002 hinterlegte Ratifikationsurkunde Mitgliedstaat des Internationalen Strafgerichtshofes geworden. Der ICC hat zwar keine Jurisdiktion über Drogendelikte, aber er kann die im Bürgerkrieg begangene „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ahnden, seit dem in Kraft treten des Römischen Statuts in Kolumbien begangen wurden. Der ICC ist dabei nur komplementär zu Unterstützung der nationalen Gerichtsbarkeit zuständig. Also nur dann, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Völkerrechtsverbrechen selbst zu ahnden. Einigt sich Uribe mit den Paramilitärs auf völkerrechtswidrige Amnestiegesetze, ist der kolumbianische Staat nicht (mehr) in der Lage die begangenen Völkerrechtsverbrechen zu ahnden. Verhindern die Militärgerichte, wie schon so häufig geschehen, einen fairen Prozess, gilt Kolumbien als „nicht willig“ der Strafverfolgungspflicht zu entsprechen. Beides löst die Zuständigkeit des ICC aus.

3. Verurteilung der Völkerrechtsverbrecher

Das Hauptverfahren ist jedoch erst dann möglich, wenn Täter wie Castano (der sich momentan noch öffentlich seiner 200 Morde rühmt), verhaftet und an den ICC überstellt worden sind. Ein Hauptverfahren in Abwesenheit des Angeklagten ist unzulässig. Der ICC hat keine zentrale Polizeigewalt über alle Territorien der Mitgliedstaaten, sondern ist auf die freiwillige Zusammenarbeit des Mitgliedstaates angewiesen. Hier liegt auch das zentrale Problem des ICC, denn mit einer freiwilligen Überstellung von Castano (oder anderen Para-Chefs) darf wohl niemand rechnen. Die Internationale Völkergemeinschaft muss einigen Druck auf Kolumbiens Führung ausüben, damit diese ihre Völkerrechtsverbrecher ausliefert. Die USA, die dem ICC ohnehin kritisch gegenüber steht, wird den entsprechenden Druck jedoch erst dann ausüben, wenn die Para-Chefs nicht mehr nützlich oder der Hegemonialmacht sogar gefährlich geworden sind. Dies kann eine lange Zeit dauern, wenn es überhaupt jemals der Fall ist. Dennoch wäre es eine Chance der Amerikaner zu einer kalkulierten Kurskorrektur und würde möglichen Fanatisten einigen Nährboden entziehen.

4. Fazit

Ein einheitliches Fazit zu diesem verzwickten Thema wird es wohl kaum geben können. Jedenfalls gibt es in Kolumbien wirklich eine Menge zu entdecken. Unglücklicherweise wird vor allem die Tatsache bestätigt, dass Machtpolitik noch immer einer effektiven Durchsetzung der Menschenrechte entgegensteht und je nach dem wer diese Machtpolitik ausübt, finden wir das nicht einmal ungewöhnlich. Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen möchte ich betonen, dass eine Effektive Durchsetzung der Menschenrechte in der besonderen Verantwortung von uns (den Industriestaaten) liegt, so dass wir nicht die Augen vor den faktischen Problemen verschließen dürfen. Auch dann nicht, wenn die Lage so verzwickt ist wie in Kolumbien.