Erstellt am: 29.11.2003 Autor: Holger Teske Status: Bisher nicht definiert
Der blinde Rechtsstaat und das dreischneidige Schwert der Terrorismusbekämpfung
Wo wir heute sind
Die Verfechter eines Rechtsstaates im 21. Jahrhundert sehen sich heutzutage einer Gefahr ausgesetzt, die ihre eigenen Grundrechte mit einem simplen Teppichmesser und ein bißchen Phantasie der Beendigung zuführen kann. Der Terrorismus als solcher ist keine Erfindung eines, wahrscheinlich toten, Osama Bin Laden. Jener Terrorismus wird bzw. wurde nicht von einzelnen Gruppen als Instrument erfunden, die ihre Ziele verwirklichen wollten.
Das Wort „Terror“, es bedeutet Angst. Und der Terrorismus, er ist die Verwirklichung eines Zieles durch und mit der Angst. Durch die Geschichte hindurch lässt sich verfolgen, wie Staaten und einzelne Gruppierungen sich der „Terreur“ bedienten.
Déjà vu
Die französische Revolution, 1789, sollte Gleichheit, Brüderlichkeit, Freiheit für das Volk bringen. Sie brachte letztendlich den gleichen Tod durch ein brüderliches, sehr freies Standgericht.
Die Gestapo machte ihrerseits vielen Menschen zu frühen Morgenstunden die Hölle heiß. In Stalins Reich trieb gleichermaßen die Tscheka ihr Unwesen. In Chile verschwanden bei und nach der Machtübernahme Pinochets Tausende spurlos. Es handelte sich hierbei um staatlich organisierten Terror.
Eine neue Verkörperung organisierten Terrors durch Einzelne ist die aktuelle, sogenannte Gefahr durch „Bin Laden“ und den „islamischen Fundamentalismus“. Anschläge auf Botschaften in Afrika, die U.S.S. Cole, das WTC, Pentagon, die Gefahr durch „Anthrax“ versetzte die Vereinigten Staaten durch kalte, brutale Schocks in einen gefährlichen Gemütszustand. Die nachrichtendienstliche Gefahrenabwehr der Amerikaner war, bedingt durch mangelnde Ausnutzung „menschlicher Quellen“, dermaßen nutzlos, daß man die Attentäter „to justice“ bringen wollte, um die eigene Unfähigkeit zu überdecken. Jedoch konnte man keine Attentäter mehr fassen. Sie hatten sich alle selbst umgebracht und waren schon etwas töter als tot. Lediglich die Drahtzieher der Attentate konnten dem späten Gerechtigkeitsgedanken der amerikanischen Administration als Vorwand dienen, im Orient und in Asien Hausputz mit dem Besen zu betreiben. Auch die Errichtung eines „Departments for Homeland Security“, welches die Behörden CIA, DIA, CID, NSA, USSS, U.S. Coast Guard, FBI, sowie DEA „koordinieren“ sollte, ist noch weit weg vom Ziel, eine Form des Terrorismus einzudämmen. Allein die Involvierung der USA in den Nahostkonflikt, Afghanistan, Saudi-Arabien, Kuweit, Irak, Indonesien, Vorderasien schafft mehrere Fronten und folglich mehrere Gegner in Form malträtierter Bevölkerungsgruppen, aus der sich wiederum Terrorgruppen bedienen wie andere, in Westeuropa, den Wasserhahn aufdrehen.
Allein die „Inhaftierung“ von Gefangenen in einem Niemandsland mag nicht nur einem Juristen vielerlei Kopf- und Magenschmerzen bereiten. Aber zur Bekämpfung einer Bedrohung, die in Tunesien Menschen zu fleischgewordenen Fackeln werden lässt, erscheint dies wie ein schlechter Scherz. Auch die publik gewordenen Methoden in Camp X-Ray, Gefangene ihres Schlafes zu berauben, erinnern nur entfernt an ein Instrumentarium, welches noch aus dem Algerienkrieg der 50er Jahre stammt und die USA zum Teil wieder „erlauben“. In jener Zeit sollten in Algerien die Unabhängigkeitsbestrebungen unterdrückt werden. Neben der Stationierung von Truppen wandte man auch staatlichen Terrorismus an. Man bediente sich an Algerien wie in einem Versuchslabor und erfand neue Praktiken, die sich für später als sehr nützlich erweisen sollten. Darüber hinaus teilte man die gewonnen Informationen mit seinen Alliierten. Auch wenn Frankreich sich militärisch aus der NATO zurückzog, so hinderte dies anscheinend niemanden, us-amerikanisches oder chilenisches Militär entsprechend zu schulen. Die abwehrdienstliche Bekämpfung sollte daher auch in Vietnam und Chile erfolgen. Im Gegensatz zu den USA blieb in Frankreich der geheimdienstliche Bereich komplett unberührt. Es gab zwar auch einige Skandale, zu denen „Rainbow Warrior“ zweifellos zählen mag. Seit den 80er Jahren, in denen die GIA sich durch Bombenattentate in ganz Frankreich einen Namen machte, ist der Großteil der französischen Geheimdienste, neben der Wirtschaftsspionage, auf Terrorabwehr konzentriert. Dies gilt im gleichen Sinne auch für England, wo die Geheimdienste, im Gegensatz zur Bundesrepublik, in einem rechtlichen Grau schweben, sich aber eine Durchsetzung parlamentarischer Zügel abzeichnet, wie es in den USA oder Deutschland, durch die G-10 Kommission Praxis ist.
Alle Geheimdienste bezwecken jedoch unweigerlich die Abwehr von Gefahren. Sie sind nicht stets dazu geeignet, Belange der Justiz zu befriedigen, wie man es am Beispiel des NPD-Verfahrens betrachten kann. Die dahinter stehenden Ziele, Ideale und Prinzipien differieren zu sehr. Wo das Strafrecht durch Strafe Prävention betreiben, will der Geheimdienst durch Nachrichtengewinnung, Auswertung und Einschreiten Gefahren bekämpfen. Und dies geschieht nicht durch einen Gerichtsprozess.
Die Aufnahme durch Satellit, Analyse durch die Auswertungsabteilung und rare Entsendung einer Einheit kann höchstenfalls als annähernd polizeirechtliche Maßnahme umschrieben werden, was sie aber mangels Ausübung fremder Hoheitsfunktion nicht ist. Denn sie existiert nicht. Jedoch schützt diese oder soll zu schützen geeignete, oft legal nicht existierende, Maßnahme eben jenen westlichen Rechtsstaat aufrechterhalten. Es ist kaum vorstellbar, daß allein durch das Abhören von Telefonen oder der Gewinnung von Satellitenbildern us-amerikanische Dienste eine effiziente Arbeit leisten können. Osama Bin Laden beispielsweise soll es sich abgewöhnt haben, zu telefonieren. Und die Daten der Spionagesatelliten kann sich jeder über das Internet beschaffen. Momentan befindet sich die CIA in noch größeren Schwierigkeiten, als nach dem 11. September. Die Blamage der Bush-Administration im Zusammenhang mit den Massenvernichtungswaffen des Iraks wird mittlerweile dazu benutzt, den Kampf der rivalisierenden Geheimbehörden weiter voranzutreiben. Dazu ist anzumerken, daß nach dem 11. September das Pentagon weitere Nachrichtendienste ins Leben rief sowie PR-Agenturen heranzog, um Material und Gründe für einen Irakfeldzug bereitzustellen. Darüber hinaus wurde aus dem Weissen Haus heraus auf alle Geheimdienste eingewirkt, um dem Irakkrieg Tür und Tor zu öffnen. Das im nachhinein der schwarze Peter der CIA zugeschoben werden sollte, die ihrerseits keine Beweise finden konnte und dies auch heute öffentlich bekannt ist, wird offensichtlich gerne übersehen. Es ist aber natürlich ein Beweis, wie perfekt die zentrale Koordinationsstelle des Homeland Departments funktioniert und was unter „Koordination“ verstanden wird. Genau dieses Verständnis, welches nur Ausdruck einer nunmehr konzentrierten Rivalität ist, offenbart sträfliche Inkompetenz. Dies kann man nicht mit dem Umstand erklären, die USA wären nie Opfer eines von außen kommenden Angriffs gewesen. Abgesehen von Pearl Habor, dem Unabhängigkeits-bzw. Sezessionskrieg erscheint dies angesichts der inneren Sicherheit und der Erfahrung amerikanischer Sicherheitsorgane lächerlich. Zudem verspricht die Anwendung der eigenen, einzelnen militärischen Übermacht, um eigene Ignoranz und Arroganz zu kompensieren langfristig keinen Erfolg.
So kristallisiert sich heraus, daß die Rechtsetzung zur Schaffung neuer Organe zur Farce verkommt und Gefahrenabwehr nicht ernst genommen wird. Das enorme Potential der CIA, NSA und des FBI wird einfach vergeudet.
Daher bleibt fraglich, welche Rolle der Justiz zukommen soll. In Deutschland wird der Gerichtsprozess gegen die Drahtzieher des 11. September zu einem veritablen Drahtseilakt.
Welche Bedeutung hat nun das Wort „Rechtsstaat“, wenn er für die Bekämpfung des Terrorismus keine geeigneten Mittel bereitstellen kann. Sogar die Terrorgesetze der BRD aus den 70er Jahren, die in ihrem Ausmaß erhebliche Einschnitte der prozessualen Grundrechte zur Folge haben, waren auf die heutige Form des Terrors unvorbereitet. Die RAF war eine rein innerstaatliche Angelegenheit. Der heutige Konflikt erstreckt sich aber heute über den gesamten Globus.
Wie soll nun eine Gruppe bekämpft werden, die ihrerseits die Rechtsstaaten bekämpft und den gegebenen Grundrechtsschutz umkehrt, um nicht greifbar zu sein?
Entweder der Rechtsstaat gibt seine Prinzipien auf und läuft Gefahr, seine Identität zu verlieren. Mehr und mehr gerät er in die Rolle, in die er hineingezwängt werden soll.
Hält er an seinen Leitlinien fest, droht er, durch seine eigenen Waffen geschlagen zu werden. Sehr häufig endet die Terrorismusbekämpfung mit der Beendung der Existenz des jeweiligen einzelnen Gegners, unabhängig davon, ob die dahinter stehenden Netzwerke und realpolitischen Zusammenhänge weiterhin bestehen oder nicht. So ist die heutige Form des Terrors nicht nur ein simples Symptom einer menschenverachtenden Weltansicht, die mit dem Islam nur wenig gemeinsam hat. Schon angesichts der verschiedenen Strömungen des Islams, ob Schiismus, Schiitismus oder die ausgeprägte Form des Wahabismus, aus der sich der extremistische Fundamentalismus nährt, kann nicht von einem islamischen Fundamentalismus gesprochen werden. Wohl wird in Großteilen der Medien ein Bild geprägt, welches befürchten ließe, die gesamte arabische Welt stünde im „Kriege“ mit „unserer Welt“. Aber es kann definitiv nicht einfach so ein schwarzer Strich durch die Glaubensgemeinschaften gezogen werden, wo doch alle gleichermaßen von einem Phänomen betroffen sind, welches dem Tode näher ist als dem Leben. Es sind sowohl demokratisch ausgerichtete Staaten, autokratische Republiken, feudale Monarchien und totalitäre Regimes in ihren Grundfesten betroffen. Integrationspolitik, Sozialpolitik, Sicherheitspolitik sowie Außenpolitik sind hier gleichermaßen gefordert. Denn man darf nicht vergessen, daß der gegenüberstehende Gegner die Fehler und Lücken jeglicher Ressorts gnadenlos zu seinen Vorteilen ausnutzt und sich der religiösen Institutionen unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit zur Ressourcengewinnung bedient. Folge Dem Rechtsstaat bleibt angesichts der Gefahren nur sehr wenig Spielraum, will er eine Problematik beheben, die sich mit ihm gegen ihn richtet, sei es auch nur, wenn es sich um ein Kopftuch handelt. Er selbst muß in Dingen der Religion neutral bleiben, darf aber nicht selbst Religion werden, um keinerlei Angriffsfläche für Dritte zu bieten. Steht ihm verfassungsfeindliches Element entgegen, das ihn zu immobilisieren vermag, so muß er lang- und kurzfristig diejenigen schützen, die ihm anvertraut sind, ohne den zu treffen, der es nicht vermag.







