Erstellt am: 05.07.2005 Autor: Patricia Stelzer Status: Bisher nicht definiert
Operation Murambatsvina – Mugabes “Abfallbeseitigung” in Simbabwe steuert auf eine humanitäre Katastrophe zu
Manche nennen es den Tsunami von Simbabwe: Seit dem 25. Mai 2005 lässt Regierungspräsident Robert Mugabe in groß angelegten ‚Säuberungsaktionen’ angeblich illegal errichtete Behausungen und Marktstätten niederbrennen oder mit Baggern und Planierraupen platt walzen. Ohne jede Vorankündigung, geschweige denn mit Legitimation durch eine gesetzliche bzw. richterliche Verfügung, fallen Mugabes Vasallen in den Armensiedlungen des Landes ein und vollziehen ihren zerstörerischen Auftrag. Tausenden von Menschen wird auf diese Weise die Existenzgrundlage entzogen. Die internationale Staatengemeinschaft reagiert zwar mit Empörung – bleibt aber weitestgehend tatenlos.
Präsident Mugabe, der das Land seit dessen Entlassung in die Unabhängigkeit im Jahre 1980 mit eiserner Hand führt, rechtfertigt die von ihm initiierte und von ihm selbst so bezeichnete „Müllentsorgung“ mit ehernen Zielen: Es gehe ihm bei den Razzien um die Bekämpfung des Schwarzmarktes und der illegalen Bauwirtschaft, Faktoren, die die Weiterentwicklung des Landes empfindlich hinderten. Die Verbrechensrate solle gesenkt und der grassierenden Landflucht entgegengewirkt werden, um langfristig die Infrastruktur zu verbessern.
Die Oppositionspartei MDC („Movement for Democratic Change“) und internationale Beobachter vermuten dagegen ganz andere Gründe hinter den exzessiven Gewaltwellen, die sich von der Hauptstadt Harare nunmehr im ganzen Lande ausbreiten. Tatsächlich mache Mugabe Jagd auf seine politischen Gegner, die ihn wegen ihres überwältigenden Zulaufs vor allem in den Großstädten bei der Wahl im März 2005 wie schon bei der Abstimmung im Jahr 2000 zur Wahlmanipulation gezwungen hätten. Außerdem wolle der Präsident vom wirtschaftlichen Absturz des Landes im Zusammenhang mit dem Niedergang des Agrarsektors und den hohen Militärausgaben für die Kriegsbeteiligung im Kongo ablenken. Die von Mugabe angekündigte Reform der Landwirtschaft und die Verteilung fruchtbarer Felder an die benachteiligte Bevölkerung habe nicht stattgefunden. Tatsächlich seien die durch die Enteignung weißer Landbesitzer gewonnenen Flächen an führende Parteimitglieder und deren Verbündete weitergereicht worden. Letztlich habe Mugabe, der nach eigenen Worten seine Amtszeit erst zu beenden gedenkt, wenn er ein Jahrhundert alt sei, die Intention, die Bevölkerung zu einer Revolte anzustacheln. Auf diese Weise könne er den Ausnahmezustand ausrufen und die Bevölkerung ihrer bürgerlichen Rechte und Freiheiten berauben.
Die „Abfallbeseitigung“ ihres Präsidenten trifft eine ohnehin schwer gebeutelte Bevölkerung, der eine akute Hungersnot droht. Das Welternährungsprogramm WFP schätzt, dass der Ernährungsbedarf der Bevölkerung im Jahr 2005 nur zu 1/3 von der eigenen Maisproduktion wird gedeckt werden können. Mugabe räumt diese Krise jedoch nicht ein und lehnt Lebensmittelhilfen immer wieder ab. 80% der Bevölkerung Simbabwes lebt unter der Armutsgrenze, die Arbeitslosenquote im Land beträgt 80%. Das Gesundheitssystem liegt brach. Die Wirtschaft hat mit der fortschreitenden Inflation zu kämpfen, das Bruttosozialprodukt ist letztes Jahr um 13,5% zurückgegangen. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes sind all diese Entwicklungen auf eine verfehlte Regierungs- und Wirtschaftspolitik Mugabes zurückzuführen. Klimatische Kalamitäten hätten die wirtschaftlichen Bedingungen verschärft, nicht jedoch verursacht. Unter diesen Umständen treffen die Aktionen Mugabes die Menschen in Simbabwe umso härter.
Die Weltgemeinschaft hat die Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe mittlerweile registriert und auf verschiedenen Ebenen verurteilt; insgesamt ist jedoch eine allgemeine Bewegungslosigkeit, wenn nicht Ratlosigkeit zu verzeichnen. Die UNO hat angekündigt, die Vorgänge in Simbabwe weiter zu untersuchen und eine Sonderbeauftragte zur Prüfung der „humanitären Folgen“ in das afrikanische Land entsandt. Der UN-Sicherheitsrat ist bislang nicht mit der Krise im ehemaligen Rhodesien befasst worden. US-Außenministerin Rice äußerte zur Situation der ehemals britischen Kolonie: „Das kann einfach nicht so weitergehen“; konkrete Schritte haben die USA jedoch nicht eingeleitet. Die Mitglieder afrikanischer Staatenbündnisse wie die Afrikanische Union verharren ob der jeweils eigenen Krisenherde in gelähmter Bewegungslosigkeit. Die EU-Außenminister verurteilten 13.06.2005 Mugabes Razzien und beschlossen nach einem Appell an Mugabe, die Walzaktionen einzustellen, Sanktionen zu verhängen. Dem stellvertretenden Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses im Europäischen Parlament, Michael Gahler, gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. „Die Sanktionsmöglichkeiten werden von der internationalen Staatengemeinschaft nicht wahrgenommen. Mugabe-Parteigänger erhalten Einreise-Visa in die EU, der Botschafter des Landes ist bis heute nicht zur persona non grata erklärt worden“. Gahler fordert von Kommission und Rat eine klare Positionierung und die Ergreifung konkreter Maßnahmen. Die Kommission kündigte bislang aber nur an, die Lage zu überprüfen. Abzuwarten bleibt, ob die Teilnehmer des bevorstehenden G8-Gipfels ein Maßnahmepaket entschließen werden.
Mittlerweile wird die Zahl der Obdachlosen auf 1,5 Millionen geschätzt, die Zahl der bisherigen Festnahmen liegen bei ca. 22.000. Die Vertriebenen suchen die Flucht auf das dürregeplagte Land, ihnen droht der Tod durch Kälte, Hunger und Erschöpfung. Bundestagsmitglied und CDU-Politiker Arnold Vaatz befürchtet nicht ohne Grund einen „Völkermord auf Raten“.
Die Weltöffentlichkeit sieht entsetzt, aber seltsam unbeteiligt zu. Angesichts ähnlicher Bewegungslosigkeit in Bezug auf andere Mordschauplätze der vergangenen 10 Jahre – vom Genozid in Ruanda bis zu den noch anhaltenden Massentötungen im Sudan – kann dieses Verhalten eigentlich nicht erstaunen. Fehlen wirtschaftliche Interessen am betroffenen Land fehlt auch das Interesse an einer und das Engagement für eine Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Es hat den Anschein, als ob sich die Staatengemeinschaft in ihrer Tatenlosigkeit vereinigt hat und sich der einzelne hinter der Zurückhaltung der anderen versteckt. Verantwortung trifft jedoch jeden einzelnen – auch die Bundesrepublik Deutschland.







