Erstellt am: 12.08.2005 Autor: Dr. Dimitrios Argirakos Status: Bisher nicht definiert
Die diplomatische Lösung Im Fall Iran
Man stelle sich einmal vor, Iran würde von Deutschland fordern, die heimische Atomindustrie samt Entwicklung auf alle Zeiten einzustellen. Auch könne bei Bedarf auf iranisches Know-how in diesem Sektor zurückgegriffen werden. Die gute alte Kohle ließe sich im Ruhrpott doch auch wieder vermehrt ausbuddeln. Schließlich habe Berlin ohnehin schon den nationalen Ausstieg aus der Kernkraft per Gesetz bejubelt. Da wäre die völkerrechtliche Verpflichtung doch nur noch reine Formsache, es sein denn, man hätte etwas zu verbergen. Wie würde eine Bundesregierung auf einen solchen eindringlichen Appell aus Teheran reagieren? Der frisch gewählte iranische Präsident Mahmoud Ahmadinejad jedenfalls, hat das jüngste Angebot der drei EU-Emissäre aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit überzeugender Mimik zurückgewiesen. Damit sind die Fronten klar: Weder die EU noch die USA wollen, dass Iran zur Atommacht aufsteigt. Sie verlangen daher die Aufgabe der iranischen Urananreicherung. Wohlwissend, dass diese Haltung in keinster Weise von Art. 4 des Atomsperrvertrags gedeckt ist. Der Vertrag, dem der Iran – im Gegensatz zu Israel, Indien und Pakistan – beigetreten ist, garantiert dem Land das unveräußerliche Recht zur Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie. Daneben verpflichtet das Dokument alle Nuklearstaaten zum Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen. Fakt ist, dass Teheran von diesem Austausch seit der Revolution von 1979 größtenteils ausgeschlossen ist. Dies gilt es umso mehr zu beachten, wenn man Iran der Täuschungs- und Versteckpolitik in der nuklearen Frage bezichtigt.
Unterschiedliche nachrichtendienstliche Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass Iran mit seinem Atomprogramm militärische Absichten verfolgen könnte. Ob aber die Administration tatsächlich einen Entscheid zur Entwicklung von Kernwaffen gefällt hat, kann indes nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden. Bewiesen ist nur, dass es im Iran einflussreiche Kreise gibt, die für Atomwaffen plädieren. Freilich gibt es derer solcher auch in Japan. Während die einen den Griff zur Bombe mit ihrer Angst vor dem „Satan“ begründen, legitimieren die anderen ihre Forderung mit der Furcht vor dem „Drachen“. Während Tokios Sorgen Ernst genommen werden, blühen dem Regime in Teheran wirtschaftliche Sanktionen und militärische Schläge für den Fall, das es mit seiner Furcht nicht leben will. Nicht nur, dass Drohungen dieser Art aufgrund des starken iranischen Nationalismus dem Mullah-Regime im Falle einer möglichen Konfrontation mit dem Westen genügend innere Legitimation sichern. Zumal es kontroverse Zirkel in der Regierung gibt, die sich eine Auseinandersetzung genau deshalb wünschen. Vielmehr offenbart dieses außenpolitische Messen mit zweierlei Maß ein Glaubwürdigkeitsdefizit der Europäer und ist Sinnbild für die unterschiedlichen Interessen im Fall „Iran“.
Über die Entwicklung einer friedlichen Nuklearindustrie besteht im Iran breiter Konsens. Die Gründe dafür liegen weniger im Prestigeempfinden oder dem Wunsch, sich im Bedarfsfall die militärische Option offen zu halten. Vielmehr definiert Iran sich als Technologienation und möchte in Zeiten, in denen die atomare Energie global eine Renaissance erlebt, vom Kuchen nicht ausgeschlossen oder, wie häufig in der Vergangenheit geschehen, von anderen Nationen abhängig werden. Ein Ernst gemeinter Vorschlag zur Beilegung der Krise müsste aus diesem Grund beinhalten, dass Iran Zentrifugen zur Urananreicherung betreiben darf. Diese zentrale Frage wird in der vom EU-Trio eingebrachten Resolution der IAEA nicht beantwortet. Kein Wunder, dass der iranische Unterhändler sich nicht nur wenig beeindruckt von der Resolution zeigte, sondern auch bestimmend zu Protokoll gab, dass sein Land sich niemals dem Druck beugen werde. Berlin, Paris und London unterschätzen in diesem Punkt die Bereitschaft Irans zur Kollision und glauben, Teheran werde schon nichts unternehmen, was die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Europäern gefährden könnte. Doch Iran kann davon ausgehen, dass ein rigoroses internationales Sanktionsregime – wie jenes bis 2003 gegen den Irak – weder im UN-Sicherheitsrat noch in der EU mehrheitsfähig ist. Ein Ölpreis von zuletzt rund 50 US-$ pro Fass und die Energieknappheit in Asien eröffnen dem Land zudem die wirtschaftliche und technische Kooperation mit China, Indien, Pakistan, Korea und anderen asiatischen Ländern. Unter diesen Voraussetzungen führt die apodiktische Forderung der EU-Troika geradewegs in die Handlungsunfähigkeit der internationalen Staatengemeinschaft. Der Fall „Irak“ sollte eine warnende Lehre sein.
Will man einem militärischen Konflikt mit dem Iran aus dem Weg gehen, gibt es für die EU nur eine Entscheidung. Iran muss stärker in internationale Kontrollmechanismen eingebunden werden, denn zurzeit kann sich das Land nach Belieben vom Korsett der Überwachung durch die IAEA befreien, indem es entsprechenden Verträge aufkündigt. Eine diplomatische Lösung muss darauf achten, im Falle eines iranischen Ausbruchs aus der Kontrolle die Zeitspanne bis zur Fertigstellung einer Nuklearwaffe ausreichend lange zu halten, damit genug Zeit für eine überstaatliche Reaktion besteht. Zugleich müssen allerdings vertrauensbildende Maßnahmen sicherstellen, dass Iran in eine enge wirtschaftliche, technische und nukleare Zusammenarbeit eingebunden wird, um es dem Mullah-Regime aus Eigeninteresse schwer zu machen, Schritte zu unternehmen, die diese Kooperation gefährden. Freilich muss die Anzahl der Zentrifugen derart bemessen sein, dass die für die Herstellung der für eine Kernwaffe notwendigen Menge hochangereicherten Urans frühestens in einigen Jahren hergestellt werden könnte. Zugleich müsste Teheran eine Reihe von völkerrechtlich bindenden Verpflichtungen eingehen, die das Überwachungskorsett bedeutend enger schnüren könnten als dies derzeit noch der Fall ist. Die Produktionskapazität der Zentrifugen wie auch deren Zahl könnten auf die realen Bedürfnisse der vereinbarten Kapazität reduziert werden. Anstelle des Verbots der Anreiherung wäre es ohnehin diplomatisch geschickter dem Iran statt dessen die Lagerung angereicherten Urans im eigenen Land zu untersagen, den diese ist für die offiziell verkündeten Ziele des iranischen Atomprogramms nicht notwendig. An diesem Punkt würde eine Demonstration europäischer Entschlossenheit Teheran dazu zwingen, sich über dort vermutete machtpolitische Absichten intern abschließend Gedanken zu machen und international zu erklären.
Sollte die iranische Regierung einen für alle Parteien gesichtswahrenden Vorschlag ablehnen, wäre ihr Streben nach einem Platz im Olymp der Atommächte entlarvt. Für Sympathisanten und Kritiker des Regimes gleichermaßen eindeutig, aus völkerrechtlicher Sicht ohnehin. Denn getreu Art. 2 des Atomsperrvertrags, dürfte der Wunsch nach atomarer Größe kaum anders zu deuten sein, als der Versuch Kernwaffen herzustellen. Russland, China und anderen würde es im Gouverneursrat der IAEA sehr schwer fallen, die Weitergabe an den UN-Sicherheitsrat zu blockieren, ohne sich dem dann berechtigten Vorwurf auszusetzen, mit ihrem Verhalten die Stabilität im gesamten Nahen Osten zu gefährden. Teheran hat Brüssel und Washington zwar klar vor diesem Schritt gewarnt, doch müsste man sich ein neues Argument für die Drohung einfallen lassen. Eine rechtliche Grundlage für die Weitergabe an den Rat dürfte angesichts des sichtbaren Vertragsverstoßes dann selbst der wortgewandete iranische Chefunterhändler Naseri, seines Zeichens ein im internationalen Recht bewanderter Diplomat, erkennen.







