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"Nationale Sicherheit hat für die USA Priorität": DIAS-Vorstand Dr. Burkhard Theile im Gespräch mit der WIK.

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"DIAS addresses an important need by exposing interested citizens to the background and debates surrounding foreign and security policy challenges. The Consulate General looks forward to continuing our excellent cooperation."

Matthew G. Boyse
(Executive Assistant to the U.S. Ambassador to Afghanistan; former U.S. Consul General to Düsseldorf)

DIAS-Schriftenreihe

Dr. Heiner Geldermann
Völkerrechtliche Pflichten multinationaler Unternehmen
2009, 425 S., ISBN 978-3-8329-4742-2
(Düsseldorfer Schriften zu Internationaler Politik und Völkerrecht, Band 7)

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Erstellt am: 10.03.2006 Autor: Dr. Lars Mammen Status: Bisher nicht definiert

Erster Prozess zum 11. September 2001 in den USA – Beginn der richterlichen Aufarbeitung?

 

 

In dieser Woche hat vor dem 4th US-District Court in Alexandria, Virginia der erste Prozess vor einem amerikanischen Gericht gegen ein Mitglied der Terrororganisation Al-Qaida begonnen, das in die Anschlägen des 11. September 2001 verwickelt gewesen sein soll. Abgesehen von den Prozessen in Deutschland gegen die mutmaßliche Hintermänner hat damit der weltweit der einzige Prozess begonnen, der mit den Anschlägen von New York und dem Pentagon in direktem Zusammenhang steht. Angeklagt ist der französische Staatsangehörige mit marokkanischer Herkunft Zararias Moussaoui, der zum Zeitpunkt der Anschläge schon drei Wochen im Gefängnis saß. Er wurde am 16. August 2001 von der amerikanischen Bundespolizei verhaftet, nachdem er sich während seiner Flugstunden auffällig verhielt und dadurch Verdacht erregt hatte. Die weitergegebenen Hinweise wurde jedoch nicht verfolgt und so konnten letztlich auch die terroristischen Anschläge nicht verhindert werden. In den amerikanischen Medien wird Moussaoui deshalb auch als „der 20. Attentäter“ bezeichnet. Zum Abschluss des Vorverfahrens im April 2005 hat sich der Angeklagte des Vorwurfs der terroristischen Mitverschwörung bereits schuldig bekannt. Er bestreitet allerdings den Vorwurf der Anklagevertreter, von den konkreten Plänen für die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon gewusst zu haben. Das nachzuweisen muss der Staatsanwaltschaft in dem am 7. März begonnenen Prozess gelingen. Die Todesstrafe droht Moussaoui nur, wenn die Geschworenen davon überzeugt sind, dass er durch seine Verschwörung mit Al-Qaida den Tod der Opfer des 11. September zumindest mitverursacht hat. Nur dann kann er als Mörder zur Verantwortung gezogen werden. Im Nachweis dieses direkten Zusammenhang besteht aus juristischer Perspektive die entscheidende Schwierigkeit dieses Prozesses. Zudem muss dargelegt werden, dass es dem FBI oder anderen US-Behörden gelungen wäre, den Anschlag zu verhindern, wenn der Angeklagte nicht gelogen hätte. Mit Blick auf die in umfangreichen Untersuchungsausschüssen aufgedeckten Versäumnisse der US-Geheimdienste, bietet diese Frage ebenfalls einige Brisanz. Die Anklagevertreter haben sich zu diesem Zweck mit umfangreichem Beweismaterial über die Verbindungen Moussaouis ausgestattet und wollen während des Prozesses auch ehemalige Al-Qaida Funktionäre vernehmen, die zur Zeit in geheimer Haft sitzen. Diese Aussagen werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht während der öffentlichen Sitzungen des Gerichts durchgeführt. Die ersten Prozesstagen zeichneten sich – wie bereits der Vorprozess – durch Wutausbrüche und Auseinandersetzungen mit der Richterin Leonie Brinkma aus. Der Angeklagte bestreitet, von den konkreten Anschlagsplänen gewusst zu haben. Er lässt sich allein dahingehend ein, dass er sich für einen anderen Terroranschlag vorbereitet hatte. Bei diesem habe er zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Flugzeug ins Weiße Haus in Washington stürzen wollen. Unabhängig zu welchem Urteil die Jury in ca. zwei bis drei Monaten im Fall Moussaoui kommt, so ist mit diesem Verfahren Neuland betreten wurde. Es ist der erste Prozess gegen einen der an den Anschlägen mutmaßlich beteiligten Terroristen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten, der vor einem zivilen Gericht stattfindet. Der Prozess lenkt damit das Augenmerk zugleich auf das Schicksal der ca. 450 noch in dem Gefangenenlager auf Guantànamo einsitzenden mutmaßlichen Terroristen, denen bis heute zu einem Großteil der Zugang zu einem unabhängigen Gericht verwehrt wird. Auch wenn in den US-amerikanischen Medien jüngst Berichte aufgetaucht sind, nach denen die Bush-Administration das Lager auf Guantànamo schließen möchte, erging dazu von offizieller Seite keine Stellungnahme. Von Seiten der US-amerikanischen Gerichte, insbesondere dem Supreme Court, sind in diesem Zusammenhang in den vergangenen zwei Jahren wichtige Entscheidungen ergangen, die auch die weitere Diskussion um das Schicksal der gefangen genommenen Terrorverdächtigen beeinflussen könnten. Diese führten beispielsweise im Fall Hamdi v. Rumsfeld dazu, dass der Angeschuldigte aus der Haft entlassen und nach Saudi Arabien verbracht wurde. Der Supreme Court hatte zuvor in seinem Urteil vom 28. Juni 2004 festgestellt, dass jeder Beschuldigte einen Anspruch auf gerichtliche Prüfung seines Status durch einen „neutral decisionmaker“ habe. Die von der US-Administration zur Begründung herangezogene Rechtsfigur des „enemy combatant“ wurde von dem Gericht im Urteil jedoch nicht in Frage gestellt. Daneben zeichnet sich ein weiterer Weg der US-Administration im Umgang mit Terrorismusverdächtigen ab, bei denen der Nachweis der terroristischen Verschwörung schwer zu führen sein wird. Dies illustriert der Fall Padilla v. Rumsfeld: Der US-amerikanische Staatsbürger Jose Padilla wurde bei seiner Einreise in die Vereinigten Staaten auf dem Flughafen Chicago im Mai 2002 festgenommen und auf der Grundlage einer Presidential Order als „enemy combatant“ in einem Militärgefängnis in South Carolina festgesetzt. Der Supreme Court wies im Juni 2004 eine Haftbeschwerde Padillas aus formellen Gründen ab, da nicht Verteidigungsminister Rumsfeld sondern die Direktion des Militärgefängnisses der richtige Klagegegner gewesen wäre. In dem daraufhin erneut angestrengten Verfahren entschied der 4th U.S. Circuit Court of Appeals in Richmond/Virginia im September 2005, dass der Präsident die Kompetenz zum Erlass der Presidential Order hatte. Über die daraufhin vor dem Supreme Court eingelegte Berufung wurde bislang noch nicht entschieden. Zwischenzeitlich hat der Attorney General allerdings eine Anklage gegen Padilla wegen Vergehen und Verbrechen aus den 1990er Jahren erhoben, woraufhin er am 3. Januar 2006 nach Anrufung des U.S. Supreme Court von der „military detention“ in „civilian custody“ überführt wurde. Im Prozess gegen den Angeklagten Moussaoui jedoch hat sich der Angeklagte der terroristischen Mitverschwörung bereits schuldig bekannt. Damit geht es nunmehr allein um das Strafmaß und es bleibt abzuwarten, welches Urteil die Geschworenen in zwei bis drei Monaten fällen werden.

 

Weiterführende Literatur zum rechtlichen Status gefangen genommener mutmaßlicher Terroristen: Lars Mammen, Herauforderungen für den Rechtsstaat – Gerichtsprozesse gegen internationale Terroristen, in: DIAS-Kommentar.

 

Bernard Dougherty, Decisions of the United States Courts in regards to the Guantanamo Bay detainees; How do they comport with international humanitarian law?, in: Humanitäres Völkerrecht 18 (2005), 209–218.

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