Erstellt am: 04.05.2006 Autor: Dr. Lars Mammen Status: Bisher nicht definiert
Urteil im Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 - Lebenslange Freiheitsstrafe für Moussaoui
Die Jury hat im Prozess gegen Zacarias Moussaoui am 3. Mai ihr Urteil gesprochen und gegen den Angeklagten die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Damit findet ein Prozess sein Ende, der in den Vereinigten Staaten große Aufmerksamkeit erfahren hat. Das jetzt gesprochene, für Prozessbeobachter überraschende Urteil ruft erwatungsgemäß unterschiedliche Reaktionen hervor und zeigt erneut, welche große emotionale Betroffenheit die Terroranschläge von 2001 noch immer unter der amerikanischen Bevölkerung verursachen. Vor allem die Angehörigen der Opfer zeigten sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Andere verwiesen wiederum darauf, dass das Verfahren und Urteil der Geschworenen zeige, dass auch gegen Terroristen ein fairer Prozess geführt werden könne. Die aus 12 Mitgliedern bestehende Jury hat sich nach ihrer siebentägigen Beratung nicht auf einen einstimmigen Beschluss einigen können, der Voraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe ist. Damit sind die GEschworenen der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Sie hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass bei seiner rechtzeitigen Aussage nach seiner Festnahme im August 2001 die Anschläge hätten verhindert werden können. Ob der Anklage dies gelingen würde, war bereits zu Beginn des Prozesses im März schwer abzuschätzen.
Für die Staatsanwaltschaft waren dabei vor allem die bereits in einem Untersuchungsausschuss des Kongresses aufgearbeiteten Versäumnisse der Geheimdienste ein Risiko, die der Administration Fehler bei der Verfolgung der Hinweise kurz nach der Festnahme Moussaouis bescheinigten. Da nützten auch die von den Anklagevertretern benutzten Mittel wie Bildmaterial, Mitschnitte der Blackbox des über Pennsylvania abgestürzten Flugzeuges und die Aussagen von Hinterbliebenen nichts. Im Laufe des Prozesses wurden an seiner Festnahme beteiligte Agenten vernommen, die auf die unzureichende Bearbeitung ihrer Hinweise drei Wochen vor den Anschlägen hinwiesen. Die Kausalität des Verhaltens des Angeklagten für den Tod der Opfer des 11. September gehörte deshalb zu den juristisch umstrittenen Punkten des Falls. Bedingt durch den weiteren Verlauf des Prozesses kam es auf diese Frage allerdings gar nicht mehr an. Moussaoui gestand nicht nur seine Mitgliedschaft im Terrornetzwerk Al-Qaida, sondern auch seine geplante Beteiligung an den konkreten Anschlägen vom 11. September. Er behauptete, dass er mit einem Flugzeug ins Weiße Haus hätte fliegen sollen. Der Angeklagte war den Behörden aufgefallen, nachdem er an einer Flugschule weder Starts noch Landungen üben wollte, was zu seiner Festnahme führte. Mit diesem Geständnis, dass der Angeklagte gegen den Rat und Willen seiner Verteidiger abgab, schien er einer Verurteilung zur Todesstrafe näher gerückt zu sein. In einem früheren Votum im April hatte die Jury noch erklärt, dass die Todesstrafe grundsätzlich möglich sei. Der Angeklagte erschwerte mit diesem Geständnis zugleich die Strategie seiner Verteidigung, die versuchte, ihn als ein kleines Rad innerhalb der von Al-Qaida geplanten Aktion darzustellen und immer wieder auf die geringe Rolle ihres Mandanten bei der Planung der Anschläge verwies. Dass ihr Mandant während des Prozesses gegen seine Anwälte arbeitete, erleichterte ihre Tätigkeit nicht gerade.
In dem nunmehr zu Ende gegangenen Prozess hat die Jury jedoch die mildernden Umstände stärker bewertet als die schweren Auswirkungen seiner Tat. Mit diesem Ergebnis hat sie auch Beobachter des Prozesses überrascht, die aufgrund des Verlaufs des Verfahrens und des Geständnisses des Angeklagten ein Todesurteil erwarteten. Interessant ist eine nähere Analyse der von dem Gericht veröffentlichten Gründe, welche die Geschworenen als mildernde Umstände berücksichtigten und den erschwerten Folgen der Tat in ihrer Abwägung als gleichwertig gegenüber stellten. Keiner der Geschworenen ging von der geistigen Verwirrtheit des Angeklagten aus oder berücksichtigte, dass der Angeklagte bei einem Todesurteil möglicherweise als Märtyrer für die Interessen des Terrorismus in die Geschichte eingehen könnte. Auch begründeten die Geschworenen ihr Urteil nicht – wie von der Verteidigung plädiert – mit Zweifeln an dem Wahrheitsgehalt des Geständnisses. Sie bescheinigten dem Angeklagten allerdings nur ein geringes Wissen über die konkreten Planungen der Anschläge vom 11. September. Die Geschworenen stellten zudem auf den schweren familiären Hintergrund und insbesondere die familiäre Gewalt während Moussaouis Kindheit und Jugend ab und berücksichtigten dies als mildernden Umstand. Drei Geschworene berücksichtigten zudem, dass der Angeklagte als Jugendlicher mit rassistischen Angriffen konfrontiert wurde. Diese Argumentation spiegelt das Paradoxe dieses Prozesses wieder: Die Geschworenen bewerteten eines der größten Verbrechen auf amerikanischem Boden und ließen sich in einem Rechtssystem, das die Todesstrafe als Mittel der Bestrafung in weitaus weniger schwerwiegenden Fällen anwendet, von mildernden Umständen leiten, die in anderen Fällen keine derartige Berücksichtigung finden.
Im Ergebnis ist das Verfahren und auch das Urteil ein begrüßenswerter Schritt im Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus. Zum einen ist allein der Umstand, dass der Prozess statt fand positiv zu bewerten. Damit wurde dem Angeklagten ein rechtsstaatliches Verfahren eröffnet, dass der Mehrzahl der im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus Festgenommenen bislang verwehrt blieb. Somit lenkt der Prozess das Augenmerk auf das Schicksal der noch in Guantanàmo einsitzenden 490 Inhaftierten, die dort ohne Anklage festgehalten werden. Diese werden unter der völkerrechtlich fragwürdigen Bezeichnung als "unlawful enemy combatant" festgehalten. Erst im April hat der US-Supreme Court im Fall Padilla die Gelegenheit ungenutzt gelassen, sich zur Praxis der US-Administration zu äußern. Der nun zu Ende gegangene Prozess zeigt, dass eine juristische Aufarbeitung von Terrorakten in einem fairen Verfahren möglich ist. Das Recht auf einen fairen Prozess ist eines der wesentlichen Elemente unseres Rechtsstaatsverständnisses und darf nicht im Kampf gegen den internationalen Terrorismus geopfert werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum Moussaoui mit seinen beim Verlassen des Gerichtssaals ausgerufenen Worten: „America, you lost, you lost“ nicht Recht hatte.







