Erstellt am: 17.06.2003 Autor: Henrike Paepcke Status: Bisher nicht definiert
Die Rolle der UNO im Nachkriegs-Irak
Beinahe zehn Jahre ist es her, daß sich um die UNO eine solch erbittert geführte Kontroverse entsponnen hat wie jüngst im Umfeld des Irakkrieges. Nach dem Sturz des Saddam-Regimes und damit dem inoffiziellen Sieg der amerikanisch und britisch geführten Allianz am 9. April 2003 begann ein zähes politisches Ringen um die Gestaltung der Nachkriegsordnung. Vorläufiger Abschluß ist der Sicherheitsratsbeschluß SR-Res. 1483 vom 22. Mai. Anders als von den USA ursprünglich vorgesehen wird den Besatzungsmächten eine arbeitsteilige Regelung mit der UNO abverlangt, deren Gehalt und Bedeutung im Folgenden betrachtet werden. Vorweg bedarf es eines kurzen Überblicks über Hintergrund und Kern der Diskussion: Welche Vorstellungen über die Rolle der UNO im Nachkriegsirak zirkulierten im Vorfelde des SR-Votums? Wer setzte sich durch, und was steht für die Organisation insgesamt auf dem Spiel?
1. Ein schwieriger Wechsel: Vom völkerrechtswidrigen Krieg zum nation-building
UN-Generalsekretär Kofi Annan reiste Mitte April zum EU-Beitrittsgipfel nach Athen, um sich auf diesem Forum Gehör zu verschaffen. Wiederholt eine „größere Rolle“ für die UNO im Nachkriegsirak einfordernd, überging er geflissentlich den Völkerrechtsbruch der Amerikaner und Briten, die ohne UN-Mandat gehandelt hatten. Mit seiner Aussage, er wolle sich voll und ganz auf die Zukunft konzentrieren, zog er sich den Zorn all jener zu, welche darin eine Flucht vor der Aufarbeitung der Lehren der Vergangenheit erkannten. Und es ist in der Tat eine bittere Stunde für die UNO, betrachtet man den Einmarsch in den Irak im Licht der vorangegangenen Kriege im Kosovo und in Afghanistan. Während in jenen Fällen bereits ein extrem wackeliges Rechtfertigungsgerüst zurechtgezimmert wurde (das humanitäre Leid der Kosovo-Albaner, das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta), haben die Amerikaner im Irakkrieg ganz bewußt und mit Vorankündigung gegen das Völkerrecht verstoßen. Ist nach dem Ende der Dekade des Völkerrechts (1990-1999) nun auch das Ende der UNO gekommen? Hat sich die „rule of law“ ein für alle Mal der „rule of power“ gebeugt?
Man darf sich durch die Diskussion, ob sich das Völkerrecht nicht gänzlich überlebt habe, nicht irreführen lassen. Ohne die Bedeutungsschwere des unilateralen Waffengangs abmildern zu wollen, hat sich der Fokus – wenn auch notgedrungen – auf die Stabilisierung des noch unzulänglich befriedeten Interventionsgebietes und die Wiederherstellung von Recht und Ordnung zu richten, Hand in Hand gehend mit dem politischen und wirtschaftlichen Neuaufbau des Landes. Diese reichhaltige Aufgabenpalette hat einen speziell für die konservative US-Elite seit Mogadischu 1993 anrüchigen Namen: nation-building oder „post-conflict peace building“ (Boutros-Ghali, Agenda für den Frieden 1992). Tunlichst in den Folgejahren die Finger hiervon lassend bzw. dafür sorgend, daß die UNO in diesem Bereich mannigfaltig diskreditiert und gedemütigt wird, kommen die USA in Afghanistan nach dem Sturz des Taliban-Regimes nicht umhin, eben solche Pionierarbeit zu leisten. Mit dürftigem Erfolg: Die Sicherheitsgefährdungen und das Hilfsbedürfnis inner- und außerhalb Kabuls übersteigen die Erwartungen und den Ressourcenaufwand. Die Liste der Versäumnisse in der Vorabplanung und Antizipierung der Hindernisse bei der Beseitigung der fortgesetzt anarchistischen Verhältnisse im Nachkriegs-Irak ist nicht minder lang. „Untidy“ Maßnahmen müßten ergriffen werden, versucht US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld die gefährliche Lage anfangs noch zu verharmlosen. Annan hat das grundlegende Problem schon 1999 kurz vor dem Kosovokrieg einprägsam in die Formel gekleidet: „After the bombing, then what?“
Zentrale oder vitale Rolle der UNO?
Selbst wenn er es im Falle des Irak nicht gewagt hat laut auszusprechen, so steht außer Frage, daß er vorausschauendes, langfristiges Denken und nation-building im multilateralen, sprich UN-Rahmen einklagt. Und die in Athen zusammengetretenen Europäer, einschließlich Großbritannien, stützen ihn: „The U.N. must play a central role including in the process leading toward self-government for the Iraqi people, enlisting its unique capacity and experience in post-conflict union building.“
Für amerikanische Neo-Konservative eine unnötige Maßnahme zur Beschwichtigung der verstimmten „alt“europäischen Kriegsgegner, denn: „The U.N. is slowly dying as a force on the world stage and will go the way of the League of Nations unless it is radically re-formed and restructured. It failed spectacularly to deal with the growing threat posed by Saddam Hussein, and its influence may well diminish further in the coming years … This is a moment of truth for the U.N. and Secretary General Kofi Annan.“ Und diese Bestandsprobe kann anscheinend nur bestanden werden, wenn die UNO sich auf rein humanitäre Aufgaben beschränkt. Ist ihre eine Zukunft als reine Hilfsmaschinerie beschieden? Ginge es alleine nach dem Willen der Bush-Administration, sicherlich ja. Anders als die um eine „zentrale“ Rolle der UNO bemühten Europäer propagiert sie eingangs (sorgfältig die Terminologie wählend) eine „vital role” der Organisation; mit erkennbarer Mühe vom Under Secretary of State for Political Affairs, Marc Grossman, näher spezifiert zu „humanitarian (aid) … participation and advice on the political side“.
Zweifelsohne bleibt die Festsetzung und Interpretation der Stabilitätskriterien vorerst der Entscheidung der US-Regierung überlassen, ebenso die Wahl der höchst fragwürdigen Mittel wie die Erlaubnis, Plünderer oder versprengte Anhänger der Baath-Partei mit Waffengewalt auszuschalten. Die USA verfügen über Ziele, Strategien und Partner bei der Gestaltung der Nachkriegsordnung. Der entscheidende Punkt: Sie wollen und können nicht auf ein UN-Mandat verzichten. Ihr Resolutionsentwurf, co-gesponsort von Großbritannien und Spanien, zirkuliert seit Anfang Mai und wird am 9. Mai auf den Tisch gebracht. Eine Rückkehr der UN-Inspektoren kommt für die Amerikaner nicht in Frage; sie drängen auf die sofortige Aufhebung der „absurden“ Wirtschaftssanktionen (State Department) und ein progressives Auslaufen des Oil-for-Food-Programms. Der Entwurf enthält ferner die Maßgabe an die UNO, Briten und Amerikaner über den Aufbau der irakischen Institutionen bestimmen zu lassen. Dafür darf Annan einen UN-Koordinator bestellen. Wunschkandidat der USA ist Sérgio Vieira de Mello, UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der für diese Aufgabe seinen Posten in Genf verlassen müßte. Bei der Kontrolle über die Erträge der Ölförderung setzen die USA wiederum auf ein Zeichen ihrer Dominanz. Über den neu zu schaffenden Development Fund (der sich aus den Ölerlösen speist) wollen sie wachen; UNO, Weltbank und IMF dürfen auf dem Advisory Board allenfalls eine Übersichtsfunktion wahrnehmen.
2. SR-Resolution 1483: ungenau und viel Spielraum für die Besatzer
Beinahe schon demütig wartet Annan Ende April auf die finale Rollenzuteilung und gibt sich bereits wesentlich gedämpfter als auf dem EU-Gipfel. Am 22. Mai einigen sich die SR-Mächte auf die vierte Fassung des US-Entwurfs, der hauptsächlich unter dem Aspekt der Aufhebung der Sanktionen und der Abwicklung des Oil-for-Food-Programms gehandelt wird. SR-Resolution 1483 wird mit 14 zu 0 Stimmen verabschiedet; allein der syrische Vertreter bleibt dem Sitzungssaal aus Protest fern. Haben sich die USA durchgesetzt, oder gibt es für die Befürworter einer zentralen Rolle der UNO Grund zur Erleichterung, diesen Konzessionen abgerungen zu haben?
Es läuft wie von den USA vorhergesehen und oben dargestellt auf einen unterstützenden Beitrag der UNO für einen Zeitraum von einem Jahr hinaus; dann soll erneut über das Mandat verhandelt werden. Die Einbindung der UNO, von den Franzosen mit Genugtuung als „Aufwertung“ der Organisation gewertet, umfaßt hauptsächlich die Beihilfe des Speziellen Repräsentanten des Generalsekretärs (und Annan folgt der „Empfehlung“ Washingtons und beruft Mello für vier Monate in das Amt) in den Bereichen humanitäre Hilfe, Menschenrechte und Flüchtlinge. Über die US-Pläne hinausgehend wird er dazu eingeladen, auch beim wirtschaftlichen Wiederaufbau und bei der Errichtung von institutionellen Strukturen und einem Polizei- und Justizsystem Hilfe zu leisten. Zur Anwendung gelangen schwache Formeln: „facilitate“, „encourage international efforts“, „assist“. Wirklich bedeutsame zivile Verwaltungs- und Koordinationsfunktionen der UNO bleiben ausgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den „Autoritäten“ und den Irakern wird dem Repräsentanten ausdrücklich beim Institution-building vorgeschrieben. Was im Kosovo, in Osttimor und Afghanistan somit noch der UNO zufiel, liegt nunmehr gebündelt in den Händen der Besatzungsmächte, denen sich alle anderen Länder (vor allem die zu spät gekommenen) und die UNO unterzuordnen haben.
Trotzdem eröffnen die bisherigen Unzulänglichkeiten der amerikanischen Planung und Durchsetzung der irakischen Nachkriegsordnung und die nun getroffene, in weiten Strecken knapp formulierte Vereinbarung der UNO ein Fenster der Möglichkeiten, insbesondere mit ihrer „soft power“ – das wäre ihre Expertise, Legitimations- und Argumentationsmacht – den Boden- und Reputationsverlust teilweise wiedergutzumachen.
3. Vorteile und Unverzichtbarkeit der Einbindung der UNO
Burden-Sharing. Nach dem Fehlschlag mit Milosevic ist es dem angloamerikanischen Duo im Irak endlich gelungen, den Sturz eines Diktators und seines Regimes öffentlichkeitswirksam herbeizuführen. Die neuen Herren von Bagdad haben ihre Plätze eingenommen. Da ist zunächst der „Prokonsul“ L. Paul Bremer III, oberster ziviler Verwalter und spezieller US-Gesandter. Er löst den Pentagon-Offiziellen James Garner ab, der sich als unfähig erwiesen hat, der Gewalt in Form von Tod, Mordschlag und Plünderungen auf offener Straße Einhalt zu gebieten. Keinerlei spezielle Expertise im Persischen Golf oder dem Irak aufweisend, wird die Ernennung des Diplomaten und Anti-Terror-Spezialisten Bremer, zugleich Regierungsberater in Sachen Homeland Defense, als Zeichen dafür genommen, daß die USA vor allem eines wollen: vor jeglichen gegen sie gerichteten Bedrohungen abschrecken. Zalmay Khalilzad, Bushs spezieller Gesandter, überwacht die politische Transformationsphase. Philip J. Carroll, ehemaliger Boss der Shell Oil Company, wird zum Vorsitzenden des Advisory Council for the Oil Ministry gekürt.
Die Schwerpunktverlagerung auf die zivile Seite, mit allen Schlüsselstellen fest in amerikanischer Hand, ist offensichtlich. Das Problem der mangelnden Sicherheit ist damit nicht gelöst. Die momentane Militärpräsenz von über 150.000 Truppen erweist sich als wenig durchsetzungsfähig. Wie lange die amerikanischen und britischen Besatzungstruppen noch vor Ort verharren müssen, bleibt einstweilen ungewiß. Bush verspricht bei der Ankündigung der Einstellung der Kampfhandlungen am 1. Mai erst den Verbleib der Amerikaner bis zur Errichtung einer Demokratie, dann (wie es u.a. aus Somalia, Bosnien und Afghanistan sattsam bekannt ist) den schnellen Abzug und den Ersatz durch andere Kontingente bis zum Herbst; ein Zeitplan, der sich kaum einhalten lassen wird. Warum die plötzliche Eile? Außer den nicht abklingen wollenden Gefechten, die Opfer unter den Irakern und Besatzern gleichermaßen fordern, spielen die Kosten eine bedeutsame Rolle, selbst wenn sie gemäßigt im Vergleich zu den Kriegsausgaben (vermutlich zwischen 60 und 80 Mrd. Dollar) ausfallen: Bush fordert 2,4 Mrd. Dollar für humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau, einschließlich Pentagon-Ausgaben wird um eine Gesamtsumme von 3,5 Mrd. Dollar ersucht. Zum einen erscheint diese Summe als grobe Unterschätzung der wahren Bedürfnisse, zum anderen sind die US-Finanzmittel und speziell die Geberlaune der eigenen Bevölkerung und des Kongresses erschöpft. Schon wird in Washington darauf gesetzt, daß sich die internationale Gemeinschaft auf einer Geberkonferenz im Herbst spendabel zeigen wird. Außer dem klar ersichtlichen Interesse der US-Regierung am finanziellen Burdensharing zeichnet sich ab, daß auch die Teilung der Last der Verantwortung angestrebt wird. „Winning the peace“ hat seinen Preis – nicht nur nominell.
Neutralität. Das amerikanische Beharren auf der Verfügungsgewalt über den zivilen Verwaltungsapparat, die Modalitäten einer Interims-Regierungsbildung, die Auftragsvergabe beim Wiederaufbau und bei der Ölförderung – all diese Parameter legen nicht-altruistische, eigennützige Motive der USA nahe, ohne daß von Relevanz ist, ob und zu welchem Anteil die US-Agenda von eben diesen Beweggründen dominiert wird. Was zählt ist die Tatsache, daß die USA den Verdacht des Imperialismusstrebens nicht abschütteln können, weder aus Sicht der mißtrauischen Besetzten noch in den Augen der wachsamen und kritischen Weltöffentlichkeit. Ihre Glaubwürdigkeit leidet zuallererst unter dem halbfertigen Projekt Afghanistan, selbst wenn dieses schon halbwegs in Vergessenheit geraten ist. Zum zweiten verlangt die Installation eines Regierungssystems im Irak extremes Feingefühl, müssen doch bestehende Strukturen reformiert werden. Zum Verdruß der Amerikaner besteht dabei auf irakischer Seite die Tendenz zum islamischen Fundamentalismus à la Iran. Das erste Etappenziel auf dem Weg zur Bildung einer Interimsregierung, eine Nationalkonferenz, wird deshalb Mitte Mai kurzerhand von amerikanischer Seite aus umgestoßen und den Irakern unmißverständlich mitgeteilt, daß die Autorität in absehbarer Zeit nicht in ihre Hände übergehen wird. Diese Brüskierung schürt das Mißtrauen. Jede Aktion, jedes Wort der US-Administration wird im Rahmen des universalen Hegemonialanspruchs bewertet. Umso zwingender erscheint es, die UNO als neutrale Instanz zwischenzuschalten. Sicherlich hat die Organisation im Verlauf des Chinchens um Mandate und Beweise spätestens dann an Glaubwürdigkeit eingebüßt, als die USA dem Sicherheitsrat demonstrativ den Rücken kehrten. Unter dem Strich erscheint die Arbeit der Waffeninspektoren jedoch konsistent und kompromißlos so wie auch das Primat einer friedlichen Lösung bei der Auslegung der SR-Resolution 1441 nicht aufgegeben wurde.
Legitimation. Den Krieg der „alliance of the willing“ in den Status einer multilateralen Unternehmung zu erheben, wäre verfehlt. Trotzdem erfahren die USA im nachhinein internationale Bestätigung, schweigen doch selbst diejenigen Regierungen oder zollen den siegreichen Kriegsführern diskret Tribut, die zuvor noch auf die Achtung des Völkerrechts gepocht und den Willen der heimischen bzw. weltumspannenden Friedensbewegung berücksichtigt haben. Hätte sich die Diskussion um die Legitimation hiermit erschöpft, wäre die UNO vermutlich irrelevant. Nicht unterschlagen werden darf jedoch das fortdauernde Bemühen der USA um eine globale Ermächtigung. Damit sehen sie sich gezwungen, ihren Fall weiterhin argumentativ überzeugend vor (inter)nationaler Kulisse zu vertreten und zu verteidigen. Wie die öffentlich geführte Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Gewalteinsatzes gezeigt hat, ist es ihnen nicht gelungen, einen Konsens über die von ihnen dargelegten Gründe herzustellen. Zu willkürlich wurde zwischen Regimewechsel, Sanktionierung des Irak infolge der Verletzung der SR-Resolutionen 678 und 1441, der Beseitigung einer immanenten Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen oder der Verbindung zu al-Qaeda gewechselt. Die UNO hat als überaus wirksames sachliches und moralisches Korrektiv fungiert. In ihrem Rahmen wurde lange über die Expertenberichte der Inspektoren beraten und die Darstellung der USA überprüft. Auf weltöffentlicher Bühne wurden die wahren Motive der USA (Öl) hinterfragt und Alternativoptionen zur gewaltsamen Entwaffnung diskutiert. Mag beispielsweise das Gewaltverbot noch im Kosovokonflikt mithilfe des humanitären Arguments ausgehebelt worden sein, verfehlt der Hinweis auf die Brutalität des Saddam-Regimes zumindest außerhalb US-Territoriums seine Wirkung, da er erst im nachhinein auf Platz eins der Argumentationsliste der US-Regierung gerutscht ist. Momentan wird die amerikanische Interpretations- und Informations(über)macht besonders durch den fehlenden Nachweis über die Massenvernichtungswaffen des Irak herausgefordert.
Verifikation. So hat insbesondere Frankreich argumentiert, daß gemäß Resolution 1441 zuerst der Nachweis einer Entwaffnung des Iraks erbracht werden müßte, um die Sanktionen aufzuheben. Was nach außen hin nach einer unnötigen Verlängerung des Leidens der irakischen Bevölkerung klingt, ist eine Mischung aus Achtung vor der UN-Satzung und diplomatischem Kalkül gewesen, um die USA mit ihren eigenen Argumenten zu schlagen und unter Druck zu setzen. Deutschland hingegen hat schnell signalisiert, der sofortigen Aufhebung zustimmen zu wollen – von US-Außenminister Colin Powell sofort mit Genugtuung aufgenommen und so auch im Sicherheitsrat verabschiedet. Ungeachtet dessen hat ein neu aufgelegtes Inspektionsregime, das der Sicherheitsrat in Erwägung ziehen will („intention … to revisit the mandates [of UNMOVIC and IAEA]“), weitaus mehr Vorteile aufzuweisen als die amerikanisch dominierten Teams, die sich momentan vor Ort an die Arbeit machen. Wollen die beiden Siegermächte ihre Glaubwürdigkeit wahren – die beispielsweise im Zuge der Behauptung gelitten hat, die aufgefundenen Transportwagen seien fahrbare Biowaffenlabors – können sie nicht alleine für die Verifizierung des irakischen Waffenarsenals sorgen. Auch die Resolutions-Klausel, die ihnen Berichtspflichten abfordert, übt Druck auf die Autoritäten aus und sorgt zukünftig für ein Mehr an Transparenz. Nicht zuletzt setzt sich selbst in den amerikanischen Medien allmählich das Motiv der „aufgetischten Lügen“ und der Fehlleistungen der geheimdienstlichen Behörden durch. Die Forderung nach umfassender Aufklärung wird lauter, so auch im US-Kongreß. Eine leitende Institution zur Tatsachenüberprüfung, ausgestattet mit der nötigen Expertise, erscheint unverzichtbar. Schon steht die International Atomic Energy Agency (IAEA) wieder im Mittelpunkt der Debatte um die iranischen Nuklearwaffenpotentiale.
Menschenrechte. Die USA und Großbritannien können sich nicht aus ihrer rechtlichen Verantwortung als Besatzungs- und Ordnungsmacht stehlen. Nach internationalen humanitären und Menschenrechtsgesetzen haben sie für den Schutz der Rechte der Bevölkerung zu sorgen. Die Durchsetzung von Menschenrechten fiele allein einer legitim gewählten irakischen Regierung zu – oder einer zivilen Übergangsadministration der UNO, zu deren Einrichtung die Besatzer jedoch nicht verpflichtet sind. Der SR-Resolutionstext läßt Menschenrechte als grundlegenden Nationbuilding-Baustein und die diesbezügliche Verantwortung des Speziellen Repräsentanten denkbar ungenau: „in coordination with the Authority, [he shall be] assisting the people of Iraq through … promoting the protection of human rights“. Öffnet dieses den Besatzungsmächten Tür und Tor, nach eigenem Gusto vorzugehen? Der Umgang der Amerikaner mit afghanischen Kriegsgefangenen in Guantanamo Bay lehrt, daß relativ ungeniert gegen Genfer Regelungen verstoßen wird. Schon werden sie von Human Rights Watch angeklagt, mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstranten vorzugehen. Einzig Monitore der UNO könnten Überwachungsaufgaben übernehmen, wenn schon keine Voll-Mission zur Durchsetzung von Menschenrechten zustande kommt oder die Einrichtung von Untersuchungskommissionen blockiert werden. Mit Mello als Menschenrechtsspezialist wird immerhin ein Watchdog über die Besatzungsmächte vor Ort sein, der sich zudem ganz dem Anliegen der Iraker verschreibt, selber über ihre politische Zukunft entscheiden zu können.
Rule of law. Die indirekte Akzeptanz des völkerrechtswidrigen Vorgehens und nachträgliche Legitimierung eines Aggressionskrieges, beteiligen sich UNO und einstmalige Kriegsgegner am Wiederaufbau, stellt ein großes Dilemma dar. Das Schweigen auf Seiten des Kopfes der UNO, der eher im Windschatten der aufmüpfigen Alteuropäer bleibt, ließe sich als Taktik interpretieren, den Kopf aus der gefährlichen Schlinge zu ziehen. Allzu große Zurückhaltung ist aber nicht angebracht. So müßte gerade Annan mit dafür sorgen, daß macht- und interessenpolitische Interventionen nicht weiter Gefahr laufen, gewohnheitsrechtlich verfestigt zu werden. Die Kritik am Irakkrieg ist von daher nicht Ausdruck eines Antiamerikanismus, sondern wesentlicher Bestandteil einer Auseinandersetzung mit den Prinzipien des Völkerrechts. Wie Thomas Bruha erklärt, müsse verhindert werden, „daß die Akte zur Frage der Zulässigkeit des Irak-Krieges geschlossen wird“. Die Beihilfe zum Wiederaufbau darf nicht als stillschweigendes Einvernehmen ex post gewertet werden, sondern muß im Rahmen einer öffentlichen Diskussion, Tatsachenüberprüfung (gegebenenfalls Anklageerhebung) und Aufarbeitung der Lehren stattfinden. Ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs über die Rechtswidrigkeit des Krieges einzuholen, wäre in diesem Kontext eine mögliche flankierende Maßnahme.
5. Jetzt oder nie: die wenigen Chancen zur Aktivierung der UNO nutzen
Daß die USA sich genötigt sehen, die UNO um ein Mandat zu ersuchen, mag nur ein schwacher Trost für Internationalisten sein. Zu sehr schmeckt das Legitimationsbedürfnis nach Instrumentalisierung und Mißbrauch der UNO. Dennoch ist die Chance gegeben, eine Art Kontrollinstanz und Gegenpol zur Übermacht der Besatzer zu schaffen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt zum ersten in der Position des UN-Koordinators als Garant für das politische Mitspracherecht der UNO und die Rechte und Interessen der Iraker. Die Ausfüllung seines ungenau formulierten Aufgabenbereichs müßte unter Berücksichtigung der Lehren aus Friedensmissionen mit dualen (Kommando- und Kontroll-)Strukturen erfolgen, d.h. ein fester Koordinations- und Konsultationsmechanismus zwischen ihm und den Autoritäten installiert werden. So wünschenswert die Heilung des transatlantischen Verhältnisses ist, müssen sich die Europäer zum zweiten an den Fakten, Bedürfnissen vor Ort, dem internationalen Interesse sowie den Prinzipien der UN-Charta orientieren – bitte mit dem nötigen diplomatischen Feingefühl, d.h. ohne allzu plump auf US-Provokationen zu reagieren. (In Ansätzen überzeugt das europäische Engagement für den International Criminal Court.) Die bisherigen Verhandlungen sind immerhin nicht wie befürchtet aufgrund der heißen Themen Öl und Inspektoren gescheitert. Die vorliegende Arbeitsteilung ist aber bei weitem nicht zufriedenstellend und bedarf einiger Nachbesserungen. Genauso wie sie den Repräsentanten der UNO mit allen Mitteln unterstützen sollten, liegt es in den Händen der Europäer, die völkerrechtliche, politische und moralische Diskussion nicht abflauen zu lassen, sondern mit Nachdruck am Leben zu erhalten. Wollen sie wirklich die UNO stärken, können sie dieses sogleich beim nächsten Problemfall Iran unter Beweis stellen.
Es bleibt nur zu hoffen, daß die UNO nicht zum bloßen Legitimationshelferlein verkommt, sondern die nötige Initiative ergriffen wird, ihr Potential zu nutzen. Vonnöten sind ferner Strukturreformen zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit wie auch ein pro-aktiver und kritischer Generalsekretär, der noch stärker als bisher den Schulterschluß mit der Generalversammlung, Parlamenten, (internationalen) NGO´s und allgemein der Zivilgesellschaft wagt. Imagepflege und eine „offensivere“ Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls unerläßlich, will die UNO im Gespräch bleiben. Sie ist beileibe nicht unsterblich und just am Tiefpunkt ihrer Reputation angekommen, auf den der automatische Aufschwung folgt, wie vermutlich aus purer Not von ihren Verfechtern behauptet wird (so Jeff Laurenti, UN Association of the USA, am 22.5.2003 in Berlin). Wird es ganz still um die Organisation und sie wird demnächst selbst als Entscheidungs- und Diskussionsforum ausgeschaltet, dann steht es wirklich schlecht um die einzige Institution, die dem Gedanken an „Global Governance“ noch Wert verleihen könnte.







