Erstellt am: 17.05.2005 Autor: Jessica Heun Status: Bisher nicht definiert
Quo Vadis Roma?
Das Europäische Parlament hat am 28.04.05 eine Entschließung zu der Lage der Roma in der Europäischen Union verschiedet. In dieser verurteilt es die Diskriminierung der Roma auf das schärfste und erklärt die Situation der Roma zu einem europäischen Thema, das einer Antwort der EU bedürfe. Die mit 497 Stimmen (25 Ablehnungen und 30 Enthaltungen) angenommene Resolution bezeichnet die größte ethnische Minderheit der EU (ca. 8 bis 9 Millionen) als Ziel rassischer Diskriminierung und sogar als Opfer schwerer struktureller Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung.
Roma in Europa
“Roma” bedeutet in der Sprache der Roma (Romanes) “Mensch” und ist neben der Bezeichnung für eine der größten Gruppen der Roma zugleich die Bezeichnung des gesamten Volkes. Namen wie Sinti, Manus, Cale oder Kalderas kennzeichnen die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Untergruppe der Roma. Romanes wird in grundlegenden Formen auch noch heute weltweit von allen Roma-Gruppen gesprochen. Durch verschiedene Spracheinflüsse bedingt weist es allerdings eine Fülle von Dialekten auf. Bis heute existiert es nicht als Schriftsprache. Seine Überlebenschancen in der modernen Gesellschaft werden als gering eingestuft.
Aufgrund von Sprachvergleichen gilt es mittlerweile als erwiesen, dass Roma ursprünglich aus dem nordwestlichen Indien stammen. Die ersten kleinen Gruppen von Roma verließen ihre indische Heimat Anfang des 4. Jahrhunderts. Allein in Europa wird ihre Zahl auf 12 bis 25 Millionen geschätzt. Genaue Zahlen existieren nicht, unter anderem weil ihre lange Geschichte der Diskriminierung dazu geführt hat, dass sie ihre Herkunft bis heute ungern offenbaren.
Es ist keine Frage der Mentalität, kein “angeborener Wandertrieb”, der die meisten der Roma über Jahrhunderte zu Nomaden machte. Das ständige Umherziehen ist eine direkte Folge der fortwährenden Vertreibung, Verfolgung und der damit einhergehenden Bedrohung des Lebens der Roma. Mittlerweile sind entgegen dem weit verbreiteten Vorurteil die meisten Roma sesshaft.
Abgesehen von einigen Ländern, die ihre Anwesenheit tolerierten, wurden die Roma nahezu überall verfolgt und diskriminiert. Im Zeitraum zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert war die Verfolgung für das Leben der Roma geradezu charakteristisch. Der deutsche Reichstag der Jahre 1496 - 1498 bezeichnete die Roma als Verräter der christlichen Länder, türkische Spione und Überträger der Pest. Kaiser Maximilian I erklärte sie 1500 für vogelfrei; Georg II von Sachsen verhängte 1661 über alle Roma die Todesstrafe und Kaiser Karl VI ordnete 1721 die Vernichtung aller Roma männlichen Geschlechts und die Verstümmelung der Roma – Frauen und Kinder an. Kaiserin Maria Theresia verfügte 1761 das Verbot von Heiraten zwischen Roma; gleichzeitig wurden Roma–Kinder ab dem Alter von 5 Jahren ihren Eltern weggenommen und durch andere Familien erzogen. Ähnlich schlimme Repressalien in diesem Zeitraum werden auch aus anderen europäischen Ländern berichtet.
Im Osmanischen Reich waren viele Roma im Zustand der Sklaverei. Um 1600 wurden die Roma aus Portugal nach Angola und auf verschiedene afrikanische Inseln deportiert, später verfrachtete man sie nach Indien und Brasilien. Von Schottland aus wurden sie nach Jamaika, Barbados und Virginia verbannt. Aus Polen schickte man sie nach Sibirien, und Frankreich verbannte sie in seine Kolonien. Ähnlich verfuhren auch Spanien, Holland und andere europäische Länder mit den dort lebenden Roma.
Unter dem nationalsozialistischen Regime erfolgte eine systematische Verfolgung und Vernichtung der Roma in ganz Europa. Die Zahl der zwischen 1933 und 1945 umgekommenen Roma wird auf 500.000 geschätzt. Erst 1982 kam es zu einer Aussöhnungs- und Wiedergutmachungspolitik, als durch Bundeskanzler Schmidt und Oppositionsführer Kohl die Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma während der nationalsozialistischen Diktatur als Völkermord anerkannt wurde.
In der kommunistischen Ära begünstigte zwar die Knappheit an Arbeitskräften zunächst die Roma in den mittel- und osteuropäischen Ländern und förderte ihre gesellschaftliche Integration, gleichzeitig fand jedoch eine Zwangsassimilation statt. Nach dem Ende des “Sozialismus” kamen in den Ländern Mittel- und Osteuropas zunehmend nationalchauvinistische Bewegungen und faschistische Parteien an die Oberfläche, die nahezu allesamt die Forderung nach Vertreibung der “Zigeuner” propagieren.
Nach einer aktuellen Studie der Weltbank stellen Roma heute die wirtschaftlich ärmste Minderheit in Europa dar, mit höherer Arbeitslosigkeit (45% - 70% und in einigen Ländern sogar 100%), erheblich schlechterer Bildung und niedrigerer Lebenserwartung, als sie alle anderen europäischen Minderheiten aufweisen. Beispiele für ihre Diskriminierung finden sich in nahezu allen Ländern der EU.
Auf europäischer Ebene setzen sich unter anderem das European Roma Information Office, das European Roma Rights Centre und das Committee on Romani Emancipation für die Rechte der Roma ein. Im Zuge des Gründungskongresses der internationalen Organisation der Sinti und Roma, der 1971 in London stattfand, wurde die "Romani - Union" gegründet. Diese ist seit 1979 mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen in New York eingetragen.
Inhalt und Forderungen der Resolution des EU Parlaments
Das Bild, das die Resolution über die Situation der Roma in Europa zeichnet, ist erschreckend. Die Situation als eine „Insel der Dritten Welt in der Ersten Welt“ zu beschreiben wäre wohl noch zu harmlos, denn das Leben der meisten Roma in Europa ist nicht nur durch absolute Armut, sondern auch durch Ghettobildung, Rassentrennung sowohl in Schulsystemen als auch im Gesundheits- und Sozialversicherungswesen und sich fortsetzenden gewaltsamen Tendenzen zur rassischen Diskriminierung gekennzeichnet. Hinzukommen Probleme aufgrund fehlender Personalpapiere und sogar die Zwangssterilisierung von Roma-Frauen in einigen Ländern.
Insbesondere die rassische Diskriminierung seitens der Behörden sei ein Faktor – so die Resolution – welcher das Weiterbestehen der Probleme besonders fördere. Bei einer Anzahl von Ländern gäbe es deutliche Hinweise darauf, dass Dienststellen der Polizei und andere für die Strafverfolgung zuständige Behörden mit Vorurteilen gegenüber Roma behaftet sind, die zu einer systematischen rassischen Diskriminierung bei der strafrechtlichen Verfolgung führen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Roma nach wie vor in Regierungsstrukturen und Behörden der Länder, in denen sie einen erheblichen Anteil der Bevölkerung stellen, unterrepräsentiert sind. Ferner werde der vorherrschende negative Stereotyp der Roma-Bevölkerung von den wichtigen Medien in den meisten Mitgliedstaaten noch bestärkt.
Die Resolution weist zudem darauf hin, dass Roma Opfer des Krieges und Ziel ethnischer Säuberungen im Kosovo, in Kroatien, Bosnien und Herzegowina waren und auch weiterhin sind. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass eine bedeutende Anzahl asylsuchender Roma aus den EU-Aufnahmeländern abgeschoben wurden, und diese damit gegen den non-refoulement Grundsatz gemäß der Genfer Konvention und deren Zusatzprotokolle verstoßen haben.
In dem Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten die volle Anerkennung des Holocaust an den Roma (Porajmos), dessen Ziel es war, die Roma in Europa wie auch die Juden physisch zu vernichten. Das sind deutliche Worte auch an Deutschland, denn seit Monaten findet hier eine Diskussion um die Inschrift eines Mahnmals für die ermordeten Roma statt, bei der eine Gleichstellung mit dem Völkermord an den Juden abgelehnt wird.
Der Rat, die Kommission, die Mitgliederstaaten und Kandidatenstaaten werden aufgefordert die Roma als eine europäische und sprachliche Minderheit anzuerkennen. Angesichts des Ausmaßes der sozialen Ausgrenzung seien aber vor allem entschiedene Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Besonders wichtig sei, eine wirksame Beteiligung der Roma am politischen Leben, den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung sicherzustellen. In diesem Kontext soll die Kommission die Probleme der Roma auf gesamteuropäischer Ebene behandeln und ein Aktionsprogramm mit klaren Empfehlungen an die Mitgliedstaaten verabschieden, um eine bessere wirtschaftliche, soziale und politische Integration der Roma zu erreichen.
Der Minderheitenschutz im Recht der EU
Mit der Osterweiterung der EU 2004 sind insgesamt 75 Millionen neue EU Bürger hinzugekommen, davon ganze sechs Millionen Angehörige von Minderheiten – die meisten sind Roma. Mit der nächsten Beitrittsrunde dürfte die Zahl der Roma in der EU auf zwischen 12 und 15 Millionen steigen. Die Integration einer Fülle von ethnisch heterogenen Ländern in die Gemeinschaft stellt die EU nunmehr verstärkt vor die Aufgabe den Schutz ethnischer Minderheiten auf Gemeinschaftsebene zu thematisieren. Dass der Minderheitenschutz als expliziter Wert der EU in dem Verfassungsentwurf aufgenommen wurde, ist jedoch ein Novum, findet sich doch bislang kein direkter Hinweis auf diesen in den acquis communautaire der EU.
Lediglich im Bereich der Außenbeziehungen hat sich die EU besonders für den Minderheitenschutz engagiert. So bezogen sich bereits die Leitlinien von 1991 für die völkerrechtliche Anerkennung der nach dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien neu entstandenen Staaten ausdrücklich auf den Minderheitenschutz der KSZE. Vor allem aber hat die EU gegenüber den Beitrittsländern ganz konkrete Erwartungen bezüglich des Schutzes von Minderheiten formuliert. In der Schlussfolgerung des Ratsgipfels von Kopenhagen heißt es, dass die Mitgliedschaft auch die Achtung für und den Schutz von Minderheiten erfordert. Als die materiellen Bedingungen des Beitritts in den Vertrag von Amsterdam integriert worden sind (Art. 49 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 EUV), wurden jedoch die Bestimmungen des Minderheitenschutzes ausgelassen. Dies führte zu dem Vorwurf, die EU stelle Erwartungen an die Beitrittskandidaten, die den Mitgliedstaaten selbst nicht in einer solchen Form auferlegt würden (“Doppelte Standards”).
Die fortschreitende Globalisierung und die Erweiterung haben jedoch auch die EU zunehmend als Akteur im Bereich des internationalen Minderheitenschutzes hervorgebracht. Mittlerweile hat sich der in den Kopenhagener Kriterien formulierte Satz „Achtung für und den Schutz von Minderheiten“ in dem allgemeinen Sprachgebrauch der EU etabliert.
In diesem Kontext haben die politischen Institutionen der EU den Roma als größte Minderheit in einem desolaten Zustand besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Europäisches Parlament hat sich bereits im Rahmen verschiedener Initiativen mit der Situation der Roma beschäftigt (Entschließung vom 21. April 1994 zur Lage der Sinti und Roma in der Europäischen Gemeinschaft; Entschließung vom 13. Juli 1995 zur Diskriminierung der Roma).
Schließlich ist die Kommission der größte internationale Geldgeber für die Verbesserung der Situation der Roma zum Beispiel im Rahmen des PHARE Programms oder bei der Finanzierung der Konferenz “Situation of Roma in an Enlarged EU”. Zudem hat die Kommission im November 2004 unter Zusammenarbeit mit dem European Roma Rights Centre einen Report über die Situation der Roma in der erweiterten EU veröffentlicht, der die dramatische Situation der Roma darstellt. Auch in den jährlich veröffentlichten regular reports der Kommission über die Kandidatenstaaten findet die Situation der Roma besondere Aufmerksamkeit. Die EU überwacht dabei nicht nur die hinreichende Kodifizierung des Minderheitenschutzes, sondern auch die tatsächliche Einhaltung dieser Normen - gerade und besonders im Hinblick auf die Situation der Roma.
Fazit und Ausblick
Wenngleich es sich bei der Entschließung des Europäischen Parlaments um eine rechtlich unverbindliche Resolution handelt, kommt dieser dennoch eine wichtige Funktion zu. Im Laufe der Zeit haben derartige normative Vorgaben immer wieder dazu beigetragen die Bedeutung des Themas der Minderheiten – besonders der Roma – in der EU sowohl in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen als auch die anderen europäischen Institutionen für Minderheitenanliegen zu sensibilisieren.
Die EU kann und sollte sich weiteren erforderlichen Schritten nicht länger verschießen. Hier gilt es auch dem Vorwurf der „Doppelten Standards“ entgegenzutreten. Dass die Umsetzung der den neuen Mitgliedstaaten auferlegten Minderheitenschutzbestimmungen zu wünschen übrig lässt, ist allgemein bekannt. Wie wird sich die Situation nach dem Beitritt entwickeln? Werden die neuen Beitrittsländer mangels einer rechtlichen Grundlage für den Minderheitenschutz im Recht der EU zu ihrem Status quo ante zurückkehren? Tatsache ist aber auch, dass die Situation der Roma zudem in den alten Mitgliedstaaten verheerend ist. Das belegt das Bedürfnis auf EU Ebene verstärkt den Minderheitenschutz der Roma zu thematisieren und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Letztlich ist es auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, inwiefern die EU die eigenen Werte zu verteidigen bereit ist und die nach außen propagierte Bedeutung des Minderheitenschutzes – insbesondere die Verbesserung der Situation der Roma – auch nach innen zu transportieren. Verbunden mit der fortschreitenden politischen Integration entspricht es aber auch dem Selbstverständnis der EU, der Roma-Bevölkerung ein menschenwürdiges Leben zu gewähren und ihre politische und gesellschaftliche Partizipation zu sichern. Denn eine Gemeinschaft, die die Menschenrechte als elementare Grundlage ansieht und sich demokratisch definiert, kann die Ausgrenzung eines großen Teils ihrer Bürger nicht akzeptieren.
Schließlich lässt sich das Phänomen einer europaweiten Minderheit ohne eigenen Nationalstaat in einer in jeglicher Hinsicht prekären Situation nicht auf eine nationale Angelegenheit reduzieren, sondern erfordert in der Konsequenz eine europäische Antwort. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Roma nicht über ein geschlossenes Siedlungsgebiet verfügen und daher eine konzentrierte staatliche Förderung erschwert ist.
Die Forderung der Resolution an die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Roma zum Arbeitsmarkt zu verbessern, geht in ihrer Reichweite über den traditionellen Ansatz reiner Nichtdiskriminierung hinaus. Hier ist der entscheidende Ansatz zur Verbesserung der Situation der Roma zu sehen. Maßnahmen der positiven Diskriminierung und affirmative action Maßnamen müssen zur Verbesserung der Situation der Roma unbedingt in Betracht gezogen werden.
Der Nicht-Diskriminierungsansatz, den die EU bisher ausschließlich verfolge, ist zwar von grundlegender Bedeutung, aber das Prinzip der Gleichheit erfordert mehr: Eine positive Integration und zwar so lange, bis die Folgen geschichtlicher Diskriminierung behoben sind. Ein Blick in die USA ermöglicht Erfahrungen zu übernehmen, denn die Situation der Roma in Europa lässt sich in vielerlei Hinsicht mit der durch die „Jim Crow“ Gesetze bedingte Situation der Afroamerikaner vergleichen. Hier hatte der Supreme Court 1968 in seiner Entscheidung „Brown v. Broad of Education“ erklärt, dass es nicht ausreiche Gleichheit zu erklären, sondern „in order to move beyond racism, you must first take racism into account“. Dies führte zu einer affirmative action Politik, die darauf abzielte das Erbe der Rassendiskriminierung zu beseitigen.
Im Wege der "kompensatorischen Besserstellung“ eröffnet sich also die Möglichkeit einer verbesserten Integration wie der Wahrung und Entfaltung einer eigenen kulturellen Identität. Hierbei handelt es sich nicht um eine Privilegierung, sondern letztlich um das Bemühen so etwas wie „materielle Gleichheit“ herzustellen und historisch bedingte Diskriminierung abzubauen.
Das wirft natürlich die Frage nach der Verwirklichung eines rechtlichen affirmativ action Schutzes der Roma auf EU Ebene auf. Hier könnte sich der Mechanismus einer EG Richtlinie, die speziell auf die Integration der Roma zielt, als wirksam erweisen. Bereits Mitte 2004 hatte das EU Network of Independent Experts in Fundamental Rights, hochrangige Juristen aus allen Mitgliedstaaten, in ihrem Bericht über die Menschenrechteslage in der EU für das Jahr 2003 die Situation der Roma aufgegriffen und den Erlass einer Richtlinie, die speziell auf die Integration der Roma zielt, vorgeschlagen: „The most important constribution which the European Community could make to the protection of minorities, within the existing powers, would be the adoption of a Directive specially aimed at encouraging the integration of Roma.“ Die Dringlichkeit einer solchen Richtlinie hatte die Experten nicht nur mit der katastrophalen Situation der Roma begründet, sondern auch auf die Ineffizienz der Richtlinie 2000/43 hingewiesen, die traditionell ausgegrenzte und diskriminierte Minderheiten und die besonderen Bedürfnisse der Roma durch den Ansatz reiner Nichtdiskriminierung nicht hinreichend berücksichtige.
Von Bedeutung wäre es aber auch, die Roma als nationale Minderheit anzuerkennen, damit diese in den Genuss der in der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten statuierten Rechte, das wichtigste europäische Minderheitenschutzdokument, gelangen. Traditionell wird mit dem Begriff der “nationalen Minderheit” eine ethnische Gruppe bezeichnet, die mit einem anderen Staat, dem sog. “kin-state”, verbunden ist. Den Roma fehlt zunächst ein solches „Mutterland“. Zum einen kann man Indien jedoch als solches betrachten, zumal Delhi die Roma anerkannt hat. Auf der anderen Seite ist es willkürlich den Roma wegen diesem historischen Umstand den Schutz zu versagen.







